Mitglied inaktiv
Hallo! Leider bin ich noch nicht schwanger, aber es tritt hoffentlich bald ein *hoffhoff* Ich arbeite als Arzthelferin in einer intern. Praxis. Dort muß ich z.Z. natürlich auch im Labor arbeiten (Blut abnehmen, Urin untersuchen ect.) Muß ich auch im Labor arbeiten wenn ich mal schwanger bin, oder ist mir das dann laut MuschGe. verboten. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Liebe Grüße Britta
Mh...damit kenn ich mich leider garnicht aus... :-/ Aber ich glaub du hast im SS-Forum ganz gute Chancen auf eine "Experten-Antwort". Da hab ich schon öfter was vom Mutterschutzgesetz gelesen. LG, Diana.
Hallo, bin von Beruf MTLA, sprich arbeite nur im Labor. Als ich schwanger wurde, wurde vorschriftsgemäß die zuständige Behörde benachrichtigt und hat den Arbeitsplatz besichtigt. Da Umgang mit krebserregenden/fruchtschädigenden Stoffen gegeben war, wurde ich komplett freigestellt, d.h. mein Chef hat mir erst noch Büroarbeiten gegeben, die restliche Monate blieb ich ganz zu Hause bei voller Bezahlung. Da mein Betrieb weniger 15 Angestellte hat, ersetzte die AOK meinem Chef alle Kosten, deshalb gab es mit ihm keine Probleme. Ich weiß aber, daß so eine Freistellung nicht selbstverständlich ist. Bei mehr als 15 Angestellten müßte der Betrieb deinen Lohn ohne Gegnleistung zahlen, da wird es schon etwas Widerstand geben. Ich kenne Betriebe, wo die SS gar nicht gemeldet wurde (darauf mußt du notfalls bestehen), oder solche Behörden, die die Arbeit nicht als so gefährlich einschätzen, um eine Freistellung anzuordnen. Wenn du Arzthelferin bist, sollte es möglich sein, dich im Betrieb so einzusetzen, daß du nicht in Gefahr bist!
Hallo, ich habe auch während meiner Schwangerschaft in einer kardiologischen Praxis gearbeitet. Von den Arbeiten, bei denen man sich infizieren könnte, wurde ich freigestellt. Es gibt ja auch noch genug andere Arbeiten in einer Praxis. Wenn mich nicht alles täuscht, schreibt dies auch das Mutterschutzgesetz vor. Gruß Marion
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