Mitglied inaktiv
Mal eine Frage. Wie Ihr ja wißt, weiß ich seit einer Woche das ich schwanger bin. Das Problem ist nur, das ich vor 2 Wochen eine neue ARbeit angefangen habe, die auf ein Jahr bis zum 31.01.2001 befristet ist. Tarifliche Probezeit sind 3 Monate. Weiß jemand vielleicht, ob ich jetzt genau die gleichen Rechte habe, als wenn ich in einem unbefristeten ARbeitsverhältnis stehen würde. Ich meine wie sieht das mit Kündigung aus. Kann ich ganz genaus 6 Wochen vor ET (24.10. ist ET), und 6 Wochen danach in Mutterschutz gehen, erhalten mein volles Gehalt als Mutterschutzgeld, und könnte dann im Anschluß, bis mein Vertrag am 31.01.2001 ausläuft, Erziehungsurlaub beantragen? Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Eure Meli
www.eltern.de, da gibt es auch ein Forum mit den Rechten, Pflichten etc. einer Schwangeren. Vielleicht kann Dir dort jemand weiterhelfen? Viele Grüsse, caro
Bei meiner Schwester war es so, daß der befristete Arbeitsvertrag mit Eintritt der Schwangerschaft unwirksam wurde, d.H. Du hast automatisch normale Mutterschutz- und Erziehungsurlaubszeiten, auch wenn Du nur einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag hast. Da muß Dein Arbeitgeber halt in den sauren Apfel beißen! Nach Erziehungsurlaub usw. kann Dir natürlich sofort gekündigt werden, aber das kann allen anderen Müttern auch passieren :-)
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