Elternforum Erster Kinderwunsch

Nur Stress . . . (achtung recht lang)

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Hallo Leute, kann ich vielleicht mal eure Meinung hören: Bei mir im Geschäft hats heute rießen Ärger mit meiner Kollegin gegeben. Sie ist im vierten Monat schwanger und sagt ihr Arzt empfiehlt ihr nur noch Früh Schicht zu arbeiten (wir haben zwei Schichten von 7 - 15 Uhr und von 14 - 20.30 Uhr) Ich hab gesagt, dass ich gar nicht einsehe die nächsten vier Monate immer Spätdienst zu fahren. Schließlich will ich ja auch was von meinem Freund haben der jeden Tag schon um sechs Uhr aus dem Haus geht. Jetzt hat die Geschäftsleitung mit ihr gesprochen und es gab einen rießen Zinnober. Sie war ne Stunde in der Ecke gesessen und hat geheult. Jetzt hab ich natürlich meinerseit´s ein schlechtes Gewissen und noch dazu Angst, das sie ab morgen die restliche Zeit ganz Krank macht (sie ist schon etwas älter und deswegen ist es eine Risikoschwangerschaft). Was meint ihr? Besonders würd mich es interessieren ob es irgendeinen Medizinischen Grund geben könnte das sie nur noch morgens arbeiten soll?! Danke fürs zuhören, wenn man den ganzen Mist vom Herz schreiben kann gehts einem viel besser!


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hallo..... also ich kann dich verstehen das du es nicht einsiehst.....würde ich auch nicht tun...und um ehrlich zu sein risikoschwangerschaft hin oder her (hatte ich auch dreimal) ist es kein grund bis 20.30 nicht arbeiten zu können....wenn es spät abends wäre oder nachts kann ich es verstehen aber nicht von mittags bis abends..... also stehe ruhig zu deiner meinung liebe grüße silvia


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Tatsache ist, dass Schwangeren die Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr verboten ist (Mutterschutzgesetz). Ich denke schon, dass Arbeit in den Abendstunden und nachts einen mehr belastet. Fuer dich ist das natuerlich auch eine bloede Situation, aber ich kann auch ihren Wunsch nachvollziehen. LG Berit


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Hallo, ich glaube, das Mutterschutzgesez ist in dieser Frage (leider??) recht eindeutig: §8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. [...] (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in der Gast- und Schankwirtschaft und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23.00 Uhr. [...] Außerdem gibt es noch ein paar (§§3-6) Paragraphen zum Beschäftigungsverbot (das ein Arzt auch teilweise aussprechen kann, aber dann muss er es auch TUN, und es nicht nur empfehlen - das finde ich so ziemlich albern!!) Jedenfalls hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten eine Fürsorgepflicht, und insofern DARF er sie nach 20 Uhr gar nicht arbeiten lassen - man stelle sich vor, dass ihr auf dem späten Rückweg etwas passiert, dann ist ER dran! Aber vielleicht gibt es ja irgendeine Alternativlösung - könnte die Spätschicht vielleicht nicht nur bis 19.30 Uhr gehen (keine Ahnung, in welcher Branche Du arbeitest)? Wie macht Ihr das eigentlich, wenn eine von Euch Urlaub hat oder krank ist? Muss dann die andere von 7-20 Uhr arbeiten oder gibt es außer Euch beiden noch weitere Mitarbeiter(innen)? Ich hoffe, dass Ihr eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung findet. Liebe Grüße Antje


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