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Hallo, liebes Forum! Mein Mann und ich haben im April geheiratet, worauf ich dann auch die Pille abgesetzt habe, weil wir uns ein Kind wünschen. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung zum 31.10. erhalten und fange am 01.11. eine neue Arbeitsstelle an, die zunächst bis zum 31.10.2002 befristet ist. Natürlich möchte ich weiterhin schwanger werden, aber wie verhält sich das jetzt rechtlich alles? Ich weiß ja nicht, wann es letztendlich klappen wird. Wie ist das während der Probezeit mit dem Kündigungsschutz und läuft mein Arbeitsvertrag auch am 31.10.2002 aus, wenn ich dann schwanger bin? Für eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar. Liebe Grüße, Tami


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Hallo Tami, ich kann Dir zwar nicht direkt weiterhelfen, aber vielleicht schaust Du Dir dieses Forum mal an: http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 Dort gibt Frau Bader, eine Rechtsanwältin Tipps rund um dieses Thema. Grüße Karry


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hallo tami, sobald du schwanger bist, darf man dich nicht kündigen(ich hab nämlich auch am 01.07 ne neue stelle angefangen)! also auch nicht während der probezeit!!! allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem befristeten vertrag ist, aber wenn du innerhalb deines vertrages schwanger wirst,kann dir nichts passieren. also, viel glück gruß steffi


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Hallo Tami! Als Schwangere hast Du Kündigungsschutz. Sie dürfen Dir also auch nicht in der Probezeit kündigen. Wenn Du innerhalb eines Zeitvertrages schwanger wirst, so verlängert sich dieser nicht durch die Schwangerschaft. Viele Grüße Kerstin


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Hallo Tami ! Leider habe ich das gleiche Problem wie Du. Mein Vertrag läuft bis August 2002. Die Betriebe machen das wohl alle im Moment so. Meine Freundin hatte damals auch das Pech. Der Vertrag läuft einfach aus, danach kannst Du Dich dann arbeitslos melden, um wenigstens noch etwas für den Mutterschutz zu bekommen. Auf alle Fälle geht einiges Geld flöten. Ich laß mich aber davon nicht abhalten, und gehe deshalb in die nächste Behandlungsrunde. Gott sei Dank verdient mein Mann recht gut, und ich bekomme ja auch noch eine Weile mein Gehalt. Das Einzigste, was man noch machen kann, ist, sich rechtzeitig krankschreiben lassen. Dann übernimmt nämlich die Krankenkasse noch eine Zeit das Zahlen. Tschau Silke


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hi tami, wenn du in der probezeit ss wirds, gelten für die nicht mehr die bestimmungen der probezeit. das steht so im mutterschutzgestetz. wenn du enen befristeten vertrag hast gilt der aber trotzdem.: d.h. wenn du keine verlängerung bekommst ist das rechtlich einwandtfrei wenn auch ne totale benachteililgung. Ich hatte auch einen befristeten vertrag undhab mich entschieden es drauf ankommen zu lassen. da ich nicht ss wurde hab ich heute einen unbefristeten vertrag. umgeehrt wäre esmir glaube ich lieber - d.h. kind und arbeit suchen wär mir lieber als ungwollt kinderlos mit fester anstellung. lg soph p.s.wenn deine vertragverlängerung unmittelbar bevor steht, mußt du dem arbeitgeber ja nicht unbedingt die ss mitteilen. da kann dir keiner einen strick drehen.