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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Melanie348

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Hallo Zusammen, ich möchte etwas theoretisch zu dem Mutterschaftsgeld fragen. Situation, angenommen die Elternzeit geht bis zum 14.01.2017 und die Mutter bekommt 1. noch in der Elternzeit ihr 2. Kind also am 04.01.2017 2. im Anschluss an die Elternzeit am 24.01.2017, Mutterschutz würde aber dann noch in der Elternzeit beginnen. Wie hoch wäre dann ihr Mutterschaftsgeld bei der 1. und 2. Situation? Vor der 1. Elternzeit war die Person Vollzeit angestellt. Vielen Dank für Antworten. LG Melanie


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Melanie348

Die Elternzeit muss zu Beginn des neuen Mutterschutzes gekündigt werden, dann bekommst du das volle Mutterschaftsgeld wie beim 1 Kind.


Melanie348

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Antwort auf Beitrag von Stuff84

Das hab ich auch so gelesen und so verstanden, betrifft ja jetzt die Situation 1. Bekomme ich dann volles Mutterschaftsgeld wie bei dem 1.Kind, sprich 6 Wochen davor und 8 Wochen danach? Auch wenn es sich nur um eine Unterbrechung der Elternzeit von 10 Tagen handelt?


Stuff84

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Antwort auf Beitrag von Melanie348

Ja auch wenn es nur noch 10 Tage waren, dass spielt keine Rolle. Du bekommst dann ganz normal 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher.