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@Monemaus

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Mitglied inaktiv

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Huhu Süße, aber gerade mit großem Entsetzen deinen Beitrag bezüglich der eventuell bevorstehenden Kündigung deines Mannes gelesen!! Zuerst einmal zu dem rechtlichen Aspekt: Nach § 622 Abs. 2 Nr. 5 beträgt die Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber in einem Unternehmen wenn das Arbeitsverhältnis 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Mit einer kürzeren Frist bekommt man deinen Mann normalerweise eh nicht aus der Firma raus! Wenn die Kündigung ins Haus flattert, hast du 14 Tage ab Zugang der Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen! Diese Frist müsstet ihr dann in jedem Fall beachten!! Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber deinen Mann früher wegzubekommen wäre ein Auflösungsvertrag! Man vereinbart eine Auflösung in beiderseitigem Einvernehmen und mit ein wenig Glück bekommt dein Mann noch eine Abfindung! Beachtenswert ist dabei jedoch, dass Abfindungen steuerpflichtig sind und beim Arbeitsamt anzugeben sind! So wird dann die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet und dein Mann bekommt dann eine gewisse Zeit gar kein Geld oder eben weniger vom Amt! Daher lohnt sich so eine Abfindung meist nur dann, wenn man bereits einen neuen Job hat! Also aufpassen!!! Ich drück euch auf jeden Fall die Daumen, dass es soweit erst gar nicht kommt! Die werden schon wissen was sie an deinem Mann haben!! Ich drück dich mal gaaaaaaaaaaaaanz feste!!!! Kusssssssssssi an dich Süße!!! Michi


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Antwort auf diesen Beitrag

Huhu Süße !!!! Die wissen leider überhaupt nicht, was sie an meinem Mann haben. Er ist denen zu penibel und dadurch angeblich nicht schnell genug. Aber wir werden dann auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Damit rechnen die auch, denke ich. Bei einem Auflösungsvertrag bekommt man glaube ich eine Sperre vom Arbeitsamt. Schauen wir mal, was jetzt kommt und wann es kommt. Vielen lieben Dank für dein Posting Süße !!! Knuddel dich mal ganz lieb zurück !!! LG Mone