Mitglied inaktiv
wir bekamen heute ein einschreiben aus der firma meines verlobten...er soll keinen lohn bekommen weil er keine überstunden (die nicht bezahlt werden) machen wollte. er bekam dazu eine abmahnung, und nun droht ihm fristlose kündigung(und das heisst 3mon. arbeitslosenhilfe sperrung)...ich bekomme ein paar pfennige vom soz und wir haben rechnungen zu zahlen. wie??? was ist mit meinem bzw. unserem kinderwunsch? weiß nicht wies nun weiter gehn soll bin total am ende...warum darf jemand so in sein leben eingreifen...und die existenz zerstören...
hallo! bin heut auch erst das zweite mal hier drin und hab nur zufällig dein text gelesen. wollt dir nur sagen es geht immer irgendwie weiter. nicht verzweifeln!
das ist leider immer leichter als getan...jetzt müssen wir erstmal gucken wie wir alles überbrücken können es sei denn mein schatz findet schnell ersatz. aber ich glaub ich gebe kiwu nicht auf. 1. wirds noch etwas dauern bis es eventuell klappt und 2. dauert so eine schwangerschaft schließlich nicht nur 3 tage...
genau,hauptsache ihr vergeßt nicht das ihr euch habt und euch liebt.ich weis das ist nicht einfach.ich sprech aus erfahrung
hallo und ganz ruhig, so wie das klingt, kommt der chef damit nicht durch. und beim aa hören sie sich erst den grund an. erklärt es also so wie hier. das klappt schon. kopf hoch!!!! lg silvia
Da sag ich nur ab zum Anwalt, das ist keinesfalls rechtens. Bloss nicht gefallen lassen !!! LG annett
Erst mal: nicht so schnell aufgeben. Ganz so eindeutig ist das leider nicht, da ich annehme, dass das ganze von der Firma als Arbeitsverweigerung ausgelegt wurde. So wie sich das anhört, ist die Sache schon gelaufen. Du hast nach Aussprechung der Kündigung 21 Tage Zeit, beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzulegen. Für die erste Verhandlung braucht ihr nicht unbedingt einen Rechtsanwalt; wenn der Arbeitsrichter "arbeitnehmerfreundlich" eingestellt ist, hilft er euch schon. Wenn es vorher einen Betriebsrat gegeben hat, hätte der auch ein Wörtchen mitzureden gehabt. Dann wäre es von vornherein nicht soweit gekommen. Denn Überstunden kann der AG nur mit Zustimmung des Betriebsrats anordnen. Außerdem hätte es erst mal bei einer Abmahnung bleiben müssen. Diesselbe Sache müsste also zwei Mal vorgefallen sein, damit der AG die Kündigung aussprechen kann. Sollte es also keinen Betriebsrat geben, bleibt also nur der Gang zum Arbeitsgericht im Nachgang. Und ich ich denke, dass im schlechtesten Falle die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt worden wäre. Das kommt alles immer auf die Umstände drauf an. Pauschale Aussagen kann man hier nicht treffen. Trotzdem noch alles Gute.