Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, könnt ihr mich vielleicht schon mal schonend darauf vorbereiten, wie hoch die Kosten in soner KIWU-Praxis sind? Clomi hat bei mir nicht angeschlagen und nu gehts in die nächste Instanz. Freue mich über jede Antwort! Lieben Gruß Nika1207
sorry, gehöre hier nicht hin. habe aber im netz was gefunden und hoffe, dir helfen zu können: guck doch mal hier: http://www.kinderwunsch-hh.de/informationen/kinderwunschbehandlung/kosten.htm da steht: Kosten der Kinderwunschbehandlung oder schau mal hier: http://www.kinderwunschpraxis.de/seite8.htm Die Kosten für die Untersuchungen zur Ursache Ihrer Unfruchtbarkeit werden ausnahmslos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Anders ist dies bei der Therapie. Nicht alle Behandlungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Daher ist eine vorherige Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse ratsam. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Sie verheiratet sind. Nach einer Sterilisation besteht generell kein Anspruch auf Leistungen zur medizinisch unterstützten Befruchtung. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei der Insemination und der IVF-Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Diese ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine bestimmte Anzahl von Behandlungen durchgeführt wurden, ohne dass es zu einer klinisch nachgewiesenen Schwangerschaft gekommen ist. Insemination Die Insemination mit dem Samen des Ehepartners in einem nicht hormonell stimulierten Zyklus wird bis zu achtmal und in einem hormonell stimulierten Zyklus bis zu sechsmal erstattet. In-vitro-Fertilisation (IVF) Die Krankenkasse der Partnerin übernimmt in der Regel die Kosten, wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit der Behandlung belegt. Haben vier Behandlungen nicht zu einer Schwangerschaft geführt, bedürfen weitere Behandlungen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Bei Privatkassen kann die Situation anders sein. Mikro-Injektion (ICSI) Die Mikro-Injektion ist als neueste Methode in der Fortpflanzungsmedizin noch keine sog. Regelleistung der Krankenkassen. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten jeweils im Einzelfall nach Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens. Ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme besteht nicht. Zuständig ist verabredungsgemäß bei den gesetzlichen Kassen die Krankenkasse der Ehefrau. Bei den Privatkassen sollte die Zuständigkeit vorher abgeklärt werden. Die Kosten liegen pro Behandlungszyklus etwa zwischen 2.100 und 3.100 DM (Stand: Juli 1998). Kryokonservierung Wenn Sie überzählige Eizellen für einen weiteren IVF-Zyklus aufheben lassen möchten, müssen Sie die Kosten für die Aufbewahrung in jedem Fall selbst tragen. Die Kosten hierfür betragen etwa 1.000 DM (Stand: Juli 1998). Die Kinderwunschbehandlung wird von den Krankenkassen nach §27a Abs.1 SGB V erstattet, wenn: * die durchgeführten Maßnahmen nach ärztlicher Auffassung erforderlich sind * nach ärztlicher Auffassung das Behandlungsziel einer Schwangerschaft durch die durchgeführten Maßnahmen erreicht wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme zwischen viermal (IVF) und achtmal (Insemination) ohne Erfolg durchgeführt wurde * das behandelte Paar verheiratet ist * ausschließlich Eizellen und Samenzellen der Ehegatten verwandt wurden Für manche Leistung gibt es unterschiedliche Regelungen. So bezahlen die Krankenkassen nicht zwangsläufig die Mikroinjektion. Diese Kosten laufen sich in unseren Referenzzentren auf ca. € 1175,--. Eine sehr hilfreiche Übersicht zur Frage der Kostentragung der privaten und gesetzlichen Kassen bei den verschiedenen Konstellationen von Versicherungsstatus, Zeugungsfähigkeit und Ehestand wurde vom Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) veröffentlicht. ich wünsche dir alles gute und hoffendlich bald ein zuckersüsses baby... steffi