Mitglied inaktiv
sehr geehrte damen, sehr geehrte herren, ich wollte mich mit einer ganz speziellen frage an sie wenden: ich werde bzw. mein mann und ich werden in kürze einen antrag an unsere krankenkasse stellen. es geht um die kostenübernahme einer in-vitro-fertilisation kombiniert mit einer sogenannten icsi, intracytoplasmatische spermieninjektion. letzteres soll die kasse angeblich nicht mehr übernehmen. nun habe ich in verschiedenen foren gelesen, daß betroffene widerspruch eingelegt haben beim sozialgericht. welche basis hat die klage? worauf beruft sich der kläger und hat er denn aussicht auf erfolg? wer könnte mich da genauestens beraten und wer ist da fachlich kompetent? ich danke ihnen im voraus für ihre antwort
Hallo Michaela, auf der Seite www.wunschkinder.de findest Du den aktuellen Gesetzesbeschluß der Krankenkassen zwecks Kostenübernahme! Wenn Du die Startseite aufgerufen hast, auf der rechten Seite, (sie ist rot unterlegt) unter ICSI! Ich hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben, ich hoffe, Du hältst mich auf dem Laufenden (kannst Du Dich an mich erinnern, wir haben schon einmal privat dieser Tage ge-E-mailt!) Viele liebe Grüße BirgitD
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