Mitglied inaktiv
hallo! erst gestern habe ich eine anfrage gestellt bezüglich der kostenübernahme von icsi und ivf durch die krankenkassen und schon ganz viele antworten erhalten, für die ich euch danke! nun, vielleicht weiß ja jemand ganz genau, wie das procedere ist im fall einer ablehnung der kostenerstattung??? wer kann mri hierzu mehr zur aktuellen situation sagen? wenn die kk die kosten nicht trägt, an wen muß man sich wenden? ich hörte schlagwort sozialgericht??? von welchem recht mache ich dann als kläger gebrauch, wenn ich gegen die kasse prozessieren will und hat das ganze aussicht auf erfolg???
Hallo, ich kann Ihnen derzeit wenig Hoffnung machen, daß eine Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich ist. Der Sachverhalt ist folgender: Eine Krankenkasse darf eine ärztliche Leistung nur dann bezahlen, wenn diese als sog. Vertragsleistung zugelassen ist. Im Falle von ICSI ist Voraussetzung, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hierzu ein positives Votum abgegeben hat. Dieses Votum hat dann für alle Krankenkassen verbindlichen Charakter. Bei ICSI hat der Bundesausschuß kein positives Votum gefällt, sondern erklärt, es seien noch nicht genügend wissenschaftliche Zahlen vorhanden um nachzuweisen, daß mit ICSI keine höhere Fehlbildungsrate einhergeht. Daher ist ICSI derzeit keine Kassenleistung. Auf dieser Basis hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ebenfalls beschlossen, daß ICSI (und damit auch die IVF-Leistungen in Zusammenhang mit ICSI) nicht als "Kassenleistung" abgerechnet werden dürfen. Ebenso gibt es eine gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände aller Kassen zusammen mit der KBV, daß keine Kosten für IVF zusammen mit ICSI übernommen werden.
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