Mitglied inaktiv
Hallo, wer kennt Anwälte die sich auf dem Gebiet der Kostenerstattung von ICSI auskennen?
Hallo, zwar kann ich Dirleider keinen Anwalt nennen (kenne keinen) aber warum bauchst du so einen ? Es steht 100%ig fest, daß die KK die Kosten von ICSI rückwirkend seit Oktober 1997 übernehmen müssen, ob s die KK gefällt oder nicht. Sie müssen zahlen ! Ablehnen dürfen sie s nicht! Da kannst du mir ruhig glauben. Teufel
zu diesem Zeitpunkt verheiratet warst und Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung warst, dann musst Du nur einen Kostenerstattungsantrag bei Deiner KK stellen. Sollte die nicht zahlen, dann wende Dich an die Rechtsanwaltskammer Deiner Stadt, die empfehlen Dir dann eine Anwalt/eine Anwältin, die sich in diesem Rechtsgebiet auskennt. LG Jas (Anwältin in Frankfurt/Main)
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