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Idiopathische Sterilität - außergewöhnliche Belastung?

Idiopathische Sterilität - außergewöhnliche Belastung?

Babywunsch86

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Hallo zusammen, kennt sich jemand mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten für Inseminationen und ICSI aus, wenn der Grund der Kinderlosigkeit nicht zweifelsfrei erkennbar ist? Viele. Dank und viele Grüße


franzi0206

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Antwort auf Beitrag von Babywunsch86

Hallo! Ich denke nicht, dass du dem FA nachweisen musst, warum du keine Kinder bekommen kannst! Ich würde alle Rechnung, Rezepte usw. einreichen...Die Frage ist ja, ob sich die Kosten überhaupt steuerlich gelten machen lassen können. Für die AgB ist es wichtig wie der Gesamtbetrag euer Einkünfte ist, wie hoch dieser ist und ob ihr verheiratet seid, zusammen oder getrennt veranlagt werdet und evtl. schon Kinder habt...danach wird berechnet was euch als “Selbstleistung“ zumutbar ist und welcher Betrag dann noch steuerlich gelten gemacht werden kann...(Paragraf 2 EStG und Paragraf 33 EStG) Ich hoffe ich hab das vernünftig erklärt . LG


Babywunsch86

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Antwort auf Beitrag von franzi0206

Vielen Dank für deine Antwort. Da wir mit den Kosten bis Ende des Jahres bei ca. 10.000€ liegen werden und ich - da wir nicht verheiratet sind - einzelveranlagt werde, würden sich die Kosten in jedem Fall auswirken. In den Richtlinien zu § 33 EStG steht, dass eine Unfruchtbarkeit der Frau vorliegen muss. Reicht hierfür die Diagnose „Idiopathische Sterilität“ aus? VG


franzi0206

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Antwort auf Beitrag von franzi0206

Ich kenne ein Paar das mit dieser Diagnose die Kosten in den AgB gelten gemacht hat und “wieder bekommen“ hat! Wir selber haben unsere Kosten nicht geltend gemach, da unsere Kasse alkes übernommen hat... Als Sachbearbeiter würde ich aber davon ausgehen, das ihr in eine Klinik überwiesen worden seid und der Anspruch steuerlich geltend gemacht werden kann.


Babywunsch86

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Antwort auf Beitrag von franzi0206

Super, danke für die Info. Das hört sich ja erstmal gut an. Hat das Finanzamt in diesem Fall noch irgendwelche Nachweise angefordert, aus denen ersichtlich war, dass es sich „nur“ um eine Idiopathische Sterilität handelt?