Elternforum Erster Kinderwunsch

Ich brauche mal euren Rat, geht um was berufliches.....

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Meine Lieben, wie ihr wißt, besteht jetzt seit einem Jahr bei mir Kinderwunsch. Ich bin seit längerem nicht wirklich glücklich in meinem Beruf, es gab letztes Jahr 4,5 Monate wo es wirklich schlimm war, ich wollte fast kündigen, dachte dann aber immer, ich wäre ja blöd, wenn ich sowieso bald schwanger bin.....es wurden dann 3 Personen gekündigt und ich habe das Gefühl demnächst geht die Kündigungswelle wieder los und ich frage mich ob ich wohl verschont bleibe ?! Momentan ist es ganz o.k. hier zu arbeiten, aber eben. Was wäre denn wenn ich jetzt gekündigt würde, dann also arbeitslos und vielleicht schwanger? Wie ist das dann mit Mutterschutz ? Mach mir grad so viele Gedanken und Sorgen darüber....ich hoffe wirklich es trifft mich nicht... Danke euch Grüße Chicca


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Atme erst einmal tief durch! Auf keinen Fall solltest du kündigen, denn dann hast du keinen Anspruch auf Geld und auch keine Möglichkeit bei Schwangerschaft wieder eingestellt zu werden. Warte erst einmal ab. Meines wissens ist es so, dass du, wenn du nach einer Kündigung innerhalb von 14 Tagen mitteilst, dass du schwanger bist, wieder eingestellt werden mußt, bzw. die Kündigung unwirksam ist. Was bei Arbeitslosigkeit ist, weiß ich nicht. Wende dich doch einfach ans Arbeitsamt, die müßten normalerweise (aberwas ist schon normal) helfen können. Viele Grüße, Alexandra


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....ich möchte auch auf keinen Fall kündigen, befürchte aber das hier wieder einige gekündigt werden und was wenn ich dazu gehöre ?? Trotzdem danke dir...


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Hab hier ein Heft von der Kreishandwerkerschft da steht: Kündigung durch den Arbeitgeber: Eine kÜndigung ist wärend der SS und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die SS bekanntist oder er innerhalb von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung von deiner Miatrabeiterin informiert wird. Versäumt die Mitarbeiterin dei 2 Wochen Frist unverschuldet, behält sie den Kündigungsschutz, wenn sie die Mitteilung der SSan den Arbeitgeber unverzüglich nachholt. Wer Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt ist nur für die Zeit des Erziehungsurlaubs (Max3Jahre), sondern bereits ab Antragstellung, höchstens jedoch 6 Wochen vor beginn des Erzieh.urlaub geschützt Wichtig: Der Kündigungsschutz ist zwingend und das Kündigungsverbot absolut. Es ist deshalb auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund unzulässig. Wird trotzdem eine Kündigung - egal aus welchem Grund- ausgesprochen, ist diese unwirksam! Hoffe konnte dir helfen?


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Kurz heißt das: Bist du schwanger kann dir nix passieren, bist dus nicht siehts schlecht aus wenn sie dich kündigen:-( Ist bei mir ähnlich! Hoffe geht noch alles gut bis ich SS bin! Wenn du gekündigt wirst (was wir ja nicht hoffen) und du dir was neues suchst (und hoffentlich wenn findest) denk dran, die dürfen dich nicht fragen was du für eine Zukunftsplanung in Sachen Kindern hast, bzw. du mußt nicht antworten! Und wenn du antwortest: sag bloß nicht die Wahrheit!!


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ja wie das mit dem Geld ist wenn du arb.los bist weiß cih nicht ganz genau. Kommt schon so hin wie Schnuppersternchen sagt. wenn dus genau wissen willst, auf der Startseite rund-ums-baby gibt e auch eine Link zu Erzihungsgelb, Mutterschaftsgeld usw. guck doch mal da rein


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hi, das mit der unwirksamen kündigung kenne ich auch so. Solltest du arbeitslos sein und dann schwanger werden, hat das mit deinem grundsätzlichem leistungsanspruch nichts zu tun. Du bekommst ganz normal leistung bis 6 wochen vor dem et. dannach ganz normal mutterschaftsgeld von der krankenkasse. bei mehrlingsgteburten verhalten sich die fristen entsprechend anders. hoffe ich konnte etwas helfen. lg monique


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...jetzt bin ich doch etwas schlauer. Ich dachte eben immer, wenn die 2 Wochen rum sind, hab ich gar keine Chance mehr, aber wenn ich somit "unverschuldet" die 2 wochen versäume......na ja ich hoffe mal es schnaggelt bald und ich kann noch ne Weile hier sein...vielleicht täuscht mich auch mein Gefühl. Danke nochmal !