Mitglied inaktiv
Wir werden jetzt im September 2000 heiraten, da sonst eine weitere Behandlung zum Kinderwunsch ( außer Insemination ) nicht möglich ist. Heiraten wollten wir natürlich sowieso , haben es jetzt aber etwas vorgezogen. Bis Sept. werden wir weiterhin Ins. probieren ( bisher 3 x erfolglos) Eigentlich eine total bescheuerte Gesetzgebung findet ihr nicht ? Was soll da der Unterschied sein ? Wem geht es auch so. ?? Man sollte das zusammenleben ohne Trauschein wirklich vor dem Gesetz mehr anerkennen. Die meisten heiraten aber ja doch wenn ein Kind kommt. - Wir "müssen" es halt machen um ein Kind zu bekommen. Schön blöd oder ? Gruß Martina
ist der, dass ein Arzt, der bei einer unverheirateten Frau IVF durchführt, von dieser mit Erfolg auf Vaterschaft verklagt werden kann. Auch eine Verzichtserkärung der Frau bringt nichts, dazu gibt es Präzedenzfälle. Bei einer verheirateten Frau gilt der Ehemann als Vater, solange er nicht die Vaterschaft anficht und durch ein erbbiologisches Gutachten erwiesen ist, dass er nicht der Vater ist. Solange er nicht die Spermien verwechselt, ist der Arzt also bei verheirateten Frauen aus dem Schneider. Gruss werner
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