Elternforum Erster Kinderwunsch

Frage zu Beratung

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Hallo ihr Lieben, das ist ja hier wie beim Tatort, Waaaaahhhhhnnnnnnsinn. Ich hab aber trotzdem mal ´ne Frage. Wir sollen vor der 1. IUI noch eine zweite Beratung machen lassen, unabhängig von der Klinikberatung (§27 a, Abs. 4 SGB V). Ist also Gesetz und man kommt nicht drum herum. Was kann man tun, um in 5 Minuten mit einem Stempel wieder draußen zu sein????????? Ich habe nämlich keine Lust, immer wieder irgendwelchen Fachärzten zu erzählen, warum, wieso etc. wir uns Kinder wünschen. Nichts gegen einen guten FA, die sind absolut notwendig und viele sicher auch ganz patente Leute, aber ihr versteht , was ich meine. Ich will mich nicht immer offenbaren, nur weil es eine Vorschrift gibt..... Warte dringend auf Antwort.... Grüsschen Minimaus


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Also von Zweitberatung bei IUI hab ich noch nie was gehört, nur bei IVF. Für die IUI habe ich das nicht gebraucht. Ich habe für die IVF-Zweitberatung ein Schriftstück von der KIWU-Praxis mitbekommen, damit bin ich zur Sprechstundenhilfe meines "normalen" FA und habe gesagt, daß ich hier mal schnell eine Unterschrift brauche. Hat keine 2 Minuten gedauert :o) Aber meine Chipkarte wollten sie (schnelles Geld, denke ich mal). Vielleicht versucht Du´s auch mal so? Viel Glück Heike


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Ach heiki, schön, dass ich mich auf dich verlassen kann. Sofort zur Stelle, wenn ich dich brauche. Hast du vielleicht übersinnliche Kräfte... :o) Aber ich habe dieses Schriebs vor mir und da steht: Beratungsbestätigung Das Ehepaar ....(bla, bla, bla) wurde nach den Nummern 7, 13 - 15 der Richtlinien "Künstliche Befruchtung" gemäss §27.... und so weiter über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten...... es folgt ein Vermerk der Risiken. Datum und Stempel, Unterschrift des FA. Ich wohn seit ein paar Monaten erst hier in Bayern und hab noch keine richtige FÄ. Deshalb die Frage. Aber danke, ich werde es einfach mal probieren. *malganudolldrückdich* minimaus