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Erziehungsgeld

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Hallo! Meine Frage wendet sich hauptsächlich an Frauen, die schon mal schwanger waren, aber vielleicht weiß das ja auch so jemand von Euch: Bekommt man, wenn man arbeitslos ist, genauso viel Erziehungsgeld, als wenn man eine Arbeit hätte? Dann wäre der einzige Unterschied, dass man weniger Geld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommt, wenn man arbeitslos ist? Ich bin nämlich ab dem 01.03. ohne Arbeit. Könnte aber evt. bald bei jemand anders arbeiten, allerdings erst mal befristet für 1 Jahr. Und ich will/kann nicht 1 Jahr warten, bis ich "Babys machen" kann. Danke schon mal für Eure Antworten. Liebe Grüße!


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Hallo ! Also, wenn Du eine Arbeit bis zum Kind wieder hast, richtet sich Dein Erziehungsgeld nach dem Einkommen. Du kannst max. 460 € für Dein Kind bekommen. Wie das ist, wenn man arbeitslos ist, weiß ich nicht. LG Gabi


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Hallo! Die Höhe des Erz.-Geldes richtet sich nach dem gemeinsamen Einkommen bei Verheirateten, bzw. nach Deinem, wenn Du nicht verheiratet bist. Wir bekommen z. B. gar kein Erziehungsgeld, weil mein Mann über der Einkommensgrenze liegt. Hoffe, daß Dir das geholfen hat. LG Anja


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Hallo, also Erziehungsgeld hat erstmal nichts mit arbeiten zu tun, es kann jeder kriegen, der ein Kind aufzieht, von Sozialhilfeempfaenger bis Manager. Es gibt aber Einkommensgrenzen, wenn man zuviel verdient, bekommt man weniger oder gar kein EG. Dabei zaehlen das Einkommen des Erziehenden sowie das des eventuell vorhandenen Lebenspartners. Das mit vor und nach der Geburt ist Mutterschaftsgeld und das bekommt man, wenn man richtiges Mitglied einer gesetzlichen KK ist - also z.B. nicht als mitversicherte Hausfrau (dann nur einmaliges Entbindungsgeld von 77 Euro). Dabei zahlt die KK einen Grundbetrag und der Arbeitgeber stockt das ganze auf das Nettogehalt auf. Ich glaube, dass das Arbeitsamt dies auch fuer arbeitslos Gemeldete uebernimmt, bin aber nicht ganz sicher. LG Berit


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Hi, wenn Du arbeitslos gemeldet bist und schwanger wirst/bist, bist Du automatisch übers Arbeitsamt krankenversichert und bekommst Mutterschaftsgeld ca. in Höhe Deines Arbeitslosengeldes. Erziehungsgeld wird entweder 1 Jahr lang (460€/Monat) oder 2 Jahre lang (ca.300€) gezahlt. Anspruch darauf hast Du, wenn Du (bzw.Dein Mann/Lebensgefährte) innerhalb der Einkommensgrenze verdient. Die Grenzen sind bis zum 7.Lebensmonat des Kindes relativ hoch und ab dem 7. eher niedrig. Ruf einfach beim Jugendamt, bzw. der Erziehungsgeldstelle an und frag nach. Bei uns im Ort waren die total nett und habe gleich alles ausgerechnet, etc. LG miezi P.S. Für mich war nich die Höhe des Erziehungsgeldes wichtig, sondern der Anspruch generell. Solange Du nämlich Anspruch hast (auch wenn s nur 50€ sind), bist Du weiter krankenversichert. Sehr wichtig, wenn Dein Mann Beamter ist...


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Huhu, Keine Ahnung wie es in D ist (du hast nicht erwähnt woher du kommst), in Ö gibt es jetzt neu seit 02 den Kinderscheck und wenn ich mich nicht irre bekommt den jeder. Sind €400,-- für 2 1/2 Jahre. Wenn ich mich also nicht irre fällt für eine arbeitslose Frau halt nur die 4-5 Gehälter weg die sie 8.+9. SSMonat u. 1.+2. (+3. falls Kaiserschnitt) Monat nach der Geburt bekommt. Berichtigt mich ruhig wenn ich mich irre ... sprech eig. nur von dem was ich aus den Medien und von Bekannten darüber gehört habe. Lg Cherry