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Die Gesundheitsreform naht! Die wichtigsten Änderungen ab Januar

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Die Gesundheitsreform naht! Die wichtigsten Änderungen ab Januar Ab dem 1. Januar 2004 tritt sie in Kraft – unsere Gesundheitsreform. Jeden Bürger werden die finanziellen Auswirkungen in irgendeiner Form treffen und sind hier einmal die wichtigsten Änderungen zusammengefasst: - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden gar nicht mehr erstattet. - Der Versandhandel für Arzneimittel wird freigegeben und damit können Patienten auch in Deutschland Arznei im Internet bestellen. - Aus dem Leistungskatalog fallen versicherungsfremde Leistungen, wie Entbindungsgeld, Sterbegeld und Kostenübernahmen zu künstlichen Befruchtungen vollkommen heraus. - Die Finanzierung des Mutterschaftsgeldes soll zukünftig aus Steuergeldern erfolgen, weshalb 2004 die Tabaksteuer erhöht wird. - Notwendige Fahrten zur nächstgelegenen Arztpraxis wurden bisher bei der Befreiungsregelung gemäß des §61 SGB V von den Krankenkassen zu 100% übernommen. Diese Erstattung entfällt künftig ganz. - Ab 1.1.2004 ist eine Praxisgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Quartal fällig, Sozialhilfeempfänger zahlen 1,00 EUR. - Der erste Weg sollte in Zukunft zum Hausarzt führen, denn der muss eine Überweisung zum Facharzt zur Weiter- oder Mitbehandlung ausstellen. Natürlich ist es auch weiterhin möglich direkt zum Facharzt zu gehen, doch dann zahlt der Patient die Praxisgebühr des Hausarztes und die des Erst-Behandlers. - Ein Trost für alle chronisch Kranken: Die Befreiungsregelung bleibt. Alle gesetzlich versicherten Patienten können weiterhin Quittungen sammeln und die eigene Belastungsgrenze (1% bzw. 2% vom Jahresbruttoeinkommen) ausrechnen. Wird die Grenze des zumutbaren Eigenanteiles im Kalenderjahr überschritten, bekommt der Versicherte den Differenzbetrag nach Antrag und Prüfung von seiner Krankenkasse zurückerstattet. - Beim Zahnersatz ändert sich erst ab 2005 etwas: Der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse muss diese Leistungen dann selbst tragen, oder er kann eine Zusatz-Versicherungs-Police bei Privatkassen abschließen. - 2007 geht es dem Krankengeld an den Kragen. Es soll dann durch einen Sonderbeitrag der Versicherten bezahlt werden. (21.11.2003; Quelle: VerbraucherNews.de) HIER IST DIE ADRESSE VO IHR SELBS SCHAUEN KÖNNT. http://www.innovacare.de/top/infocenter/allergie.shtml Gruss Tami


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Super nett von Dir! Gruß Anke


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Betreff: Kiwu-Behandlung statt 4 Versuche werden 3 zu 50 % von der KK übernommen. Die Altersgrenze wird auf 25-40 bei Frauen und bei Männern bis 50 geändert. Tschau Susi


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Hallo In mein Email stecht ganz unten der link. Kannst selbst im Internet schauen. Ich weis nicht was Wahr ist und meine Krankenkasse auch nicht.... Gruss Tamii