Mitglied inaktiv
hallo leute, mal ne frage!! macht ihr euch eigentlich auch manchmal soviel sorgenums geld wie ich wg ss und baby?? das ist bei uns der einzige grund,warum wir noch ein bisschen warten wollen, da mein mann gerade seinen job gewechselt hat u.jetzt selbst. ist, naja,er arbeitet inner bank,also doch relativ sicher ... würde am liebsten meine packung zu ende schlucken u.dann weg damit....schließlich wirds ja wahrscheinlich die ersten monate nicht sofort schnageln,oder,haben auch nicht so übermäßig viel sex.. noch nicht.. *ggg* was meint ihr??wie sind eure erfahrungen??? liebe grüße pitti
Hallo pitti! Den richtigen Zeitpunkt gibt es nie! Mein Kleiner war nicht geplant, mein Zyklus hatte sich verschoben und es hätte nicht besser kommen können! Also, nur Mut! Ach ja und die ersten drei Monate nach Absetzen der Pille sind die fruchtbarsten lt. meinem Frauenarzt (von einer Kollegin demonstriert *gg) Viel Glück Bianca
;0)))))))))))) danke für den zuspruch!!!! wir möchten sogern ein baby!!! *seufz* na dann,wollen wir mal loslegen.. ;0) pitti
Hallöchen :o) Wir haben uns jetzt überlegt, dass es einfach nicht den richtigen Zeitpunkt gibt. Ich hab noch nicht mal die Packung zu Ende genommen - jetzt oder nie! Klar muss man sich dann umstellen - wir besonders, da genau die Hälfte des Einkommens wegfällt. Aber wir schaffen das schon. Ich bin da ganz zuversichtlich. Liebe Grüße und ganz viel Mut wünscht dir Steffi
hi, ich glaube, die packung solltest du schon noch zu ende nehmen,sonst gibts probleme mit dem zyklus!! ist schon schwer finanziell gesehen,aber ich hoffe,mein mann verdient jetzt mehr.... naja! einschränken muss man sich so oder so. liebe grüße pitti
Hallo Pitti, das war genau der Grund, warum mein Mann so lange gezögert hat (jetzt hat ers aufgegeben). Er ist aber auch nicht selbständig. Doch der Wechsel in den Lohnsteuerklassen ist doch schon enorm, soweit es mir ausgerechnet wurde (hatte da ja auch Bedenken). Hast Du eigentlich ne Ahnung ob es noch Erziehungsgeld gibt? Wenn ja, werden beide oder ein Gehalt gerechnet? Liebe Grüße Trixie
Hi Trixie, es gibt noch Erziehungsgeld, und es werden beide Gehälter gerechnet! Davon ist abhängig, wieviel und wielange du bekommst. Ist aber echt nicht allzuviel!!! LG, Kerstin
Okay, dann gehts noch. Hatte nur gehört, dass es abgeschafft worden wäre. Puh, habe aber schon gesehen, dass es hier auch ne Möglichkeit gibt das nachzusehen. Danke erstmal LG Trixie
hallo, das erziehungsgeld wurde gekürzt u. man bekommt es nur,wenn man nicht sehr viel verdient... guck mal!!! Für wen bzw. ab wann gelten die Neuregelungen zum Erziehungsgeld? Beim Erstantrag (Erziehungsgeld für das erste Lebensjahr) gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.1.2004 bzw. für Kinder, die ab dem 1.1.2004 in die Familie aufgenommen wurden (Adoption, Adoptionspflege). Beim Zweitantrag (Erziehungsgeld für das zweite Lebensjahr) gelten die Regelungen für Geburten ab dem 1.5.2003 bzw. für Kinder, die ab dem 1.5.2003 in die Familie aufgenommen wurden. Was wird geändert? Auszahlungsbeträge Der monatliche volle Auszahlungsbetrag beim Erziehungsgeld beträgt · 300 Euro monatlich beim Regelbetrag (Erziehungsgeld für 24 Monate), · 450 Euro monatlich beim Budget (Erziehungsgeld für 12 Monate). Einkommensgrenzen · Erziehungsgeld (Regelbetrag) wird in den ersten sechs Lebensmonaten gewährt, wenn das Familieneinkommen (pauschaliertes Jahresnettoeinkommen) bei Paaren nicht über 30.000 Euro liegt. Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze bei 23.000 Euro. · Ein Anspruch auf Budget besteht, wenn das Familieneinkommen bei Paaren 22.086 Euro nicht übersteigt; bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 19.086 Euro. · Minderung Ab dem siebten Lebensmonat mindert sich das Erziehungsgeld beim Regelbetrag um 5,2 % (Budget 7,2 %) des Einkommens, das die Grenze von 16.500 Euro (für Paare) bzw. 13.500 Euro (für Alleinerziehende) übersteigt. Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat Kinder volles Erziehungsgeld (Regelbetrag, Budget) geminderter Regelbetrag gemindertes Budget bis Euro pauschaliertes Jahresnettoeinkommen bis Euro pauschaliertes Jahresnettoeinkommen bis Euro pauschaliertes Jahresnettoeinkommen Paar Alleinerz. 1 1 16.500 13.500 22.086 19.086 22.086 19.086 Paar Alleinerz. 2 2 19.640 16.640 25.226 22.226 25.226 22.226 Paar Alleinerz. 3 3 22.780 19.780 28.366 25.366 28.366 25.366 Paar Alleinerz. 4 4 25.920 22.920 31.506 28.506 31.506 28.506 Einkommensfeststellung · Einkommen Bei der Einkommensfeststellung werden auch Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) berücksichtigt. · Berechnungszeitraum Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt. WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt. · Einkommensberechnung Das pauschalierte Nettoeinkommen wird folgendermaßen berechnet: Von den zu versteuernden Einkünften gemäß § 2 Absatz 1, 2 des Einkommensteuergesetzes werden die Werbungskosten und eine Pauschale von 24% (bei Beamten, Richtern, Rentnern etc. 19%) abgezogen. · Abzugsposten Das für Erziehungsgeld maßgebliche Einkommen kann um den Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes auch aufgrund der Behinderung eines Elternteils gemindert werden. WICHTIG: Die bisherige Rechtslage (Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2001)gilt weiterhin · beim Erstantrag für Geburten bis zum 31.12.2003 bzw. für Kinder, die bis zum 31.12.2003 in die Familie aufgenommen wurden. · beim Zweitantrag für Geburten bis zum 30.4.2003 bzw. für Kinder, die bis zum 30.4.2003 in die Familie aufgenommen wurden. Für diese Familien gelten die bisherigen Einkommensgrenzen von 51.130 Euro (für Paare) bzw. 38.350 Euro (für Alleinerziehende) pauschaliertem Jahresnettoeinkommen für den Erziehungsgeldbezug in den ersten sechs Lebensmonaten. ...nicht sehr toll,oder??? liebe grüße pitti
p.s. es werden nur die einkünfte berechnet,die auch für die elternzeit zu erwarten sind,d.h.wenn du nicht arbeiten gehst,kann man dein gehalt,das du vorher hattest,wohl nicht zu rande ziehen .... geht ja auch schlecht,schließlich hast du es ja gar nicht!!!! lg pitti
Guten Morgen Pitti, Erstmal supermegaherzlichen Dank für die Info. Das ist ja ein Gerechne, aber wenn mich jetzt nit alles täuscht kriegen wir es noch gerade so eben. Puh, mal schauen was kommt, aber zumindest ein wenig beruhigend. Danke nochmal und liebe Grüße aus Bremen Das Schmusepooh
morgen pooh!! gerne gerne,na dann fangt mal an zu rechen.... ;0)) hast auch meinen zweiten thread gelesen, ist nich der gleiche wie kurz vorher,noch ne ergänzung! grüßchen vom pittti
Hab ich gelesen - Gott sei Dank! ich hatet schon befürchtet, dass mein Gehalt mitgerechnet wird. Uff! *Stein vom Herz kuller* Karamelliger Gruß - denn Honig ist ja Winnie vorbehalten ;-)) Pooh