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An Eva - wg. Kündigung Wohnung mit Zeitmietvertrag

An Eva - wg. Kündigung Wohnung mit Zeitmietvertrag

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Hallo Eva, wie versprochen, melde ich mich heute noch einmal in Bezug auf die Kündigung von Wohnraum. Also ich habe nun noch einmal nachgeschaut und mich bei meinem Kollegen durchgefragt. Sofern Ihr eine Klausel im Mietvertrag habt, die grundsätzlich einen Nachmieter gestattet (ist in den üblichen Mietverträgen immer drin) trifft es zu, was ich Dir gestern geschrieben habe. Wenn nicht, müßtet Ihr Euch eine Genehmigung der Vermietern holen (das kann man ja in Eurem Fall vergessen). Aber schau mal in Deinem Mietvertrag nach, die Klausel müßte auf jeden Fall drin sein. Dann muß die Vermieterin einen Nachmieter gestatten. Ein Zeitmietvertrag ist meist sehr bindend. Nach § 565 BGB kann ein befristeter Vertrag während seiner gesamten Laufzeit eigentlich nicht gekündigt werden. Es gibt da aber bestimmte Ausnahmen wie z. B. eine schwere Erkrankung, berufsbedingter Ortswechsel oder eine Vergrößerung der Familie:-) Du siehst, sollte sich tatsächlich in der nächsten Zeit eine Schwangerschaft einstellen, habt Ihr gute Chancen noch aus diesem Vertrag rauszukommen. Um ganz sicher zu sein befrage doch mal einen Anwalt (zumal er dann genauen Einblick in den Mietvertrag hat) oder erkundige Dich bei Eurem Mieterschutzbund. Dieser nimmt nur geringe Beiträge und kann wirklich gute Anschreiben mit sämtlicher Angabe von Urteilen usw. verfassen und gibt sehr gute Tips. Daraufhin geben dann schon viele Vermieter klein bei. Ich habe zwei interessante Zeitungsartikel mit mehreren Urteilen, die genau Eure Sache betreffen. Wenn Du möchtest kann ich Dir diese gerne schicken oder faxen, dann bräuchte ich allerdings die Nr. Eine andere Forumsteilnehmerin hatte Dir geraten keine Miete mehr zu zahlen. Tut das auf keinen Fall. Das macht alles nur schlimmer. Wenn Eure Vermieterin dann gerichtliche Schritte einleitet, müßt Ihr diese Kosten nämlich auch alle übernehmen. Ich hoffe das klang jetzt nicht Oberlehrerhaft. Na ja, ich hoffe ich konnte Dir ein bißchen helfen. Aber mit Mietverträgen ist das immer so eine Sache. Wenn Du noch Fragen hast, oder die Artikel möchtest, melde Dich doch einfach nochmal. Ich löchere auch gerne noch einmal meinen Kollegen. (ganz schön langer Beitrag gell?) Also dann, viele liebe Grüße Nanni


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Hallo Nanni, vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Ich finde das sehr nett, daß Du Dir soviel Mühe gegeben hast. Meine Vermieterin ist mit allen Wassern gewaschen, das kann ich Dir sagen. Ich meine, im September 2000 sind wir da draußen, aber ich fühle mich nicht zu Hause. Wenn man mehr oder weniger gezwingen ist, dort zu wohnen ist es nicht mehr schön. Verstehst Du, was ich meine. Die Artikel würden mich sehr interssieren. Hast Du eine email Adresse? Dann könnte ich Dir Fax Nr. etc geben! Ich kann Dir sagen, was wir schon alles versucht haben aus der Wohnung zu kommen..... Das Problem: es handelt sich um eine Bauträgergesellschaft und keine Privatperson. Die sind natürlich gut gerüstet ( Top- Anwälte etc) Würde mich freuen, von Dir zu hören. Bis dann ( ich gehe jetzt gleich, melde mich aber morgen sofort, ok?) Eva


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Hi Eva, also meine E-Mail Adresse ist Terrania@cityweb.de (von der Arbeit) ich warte dann auf Deine Fax Nummer. Viele liebe Grüße Nanni


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Hallo Nanni, Ich hatte unten beim eigentlichen Thema auch geantwortet. Könntest Du mir bitte die Urteile auch zukommen lassen? Faxnummer wäre 0700-70070073 Für Deine Hilfe wäre ich Dir sehr dankbar da wir mit unserem Vermieter bereits anwaltlich im Streit liegen und keinem Mieterbund angehören. Ich hoffe das ist nich zu viel Arbeit für Dich. Liebe Grüße Svenja


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Hi Svenja, sorry, ich hatte totaö verschwitzt auf den 1. Beitrag von Dir zu antworten ´tschuldigung. Aber die Artikel lege ich Dir sofort aufs Fax, kannst Dich ka bei Fragen nochmal melden. Wenn wir unseren Ordnern noch mehr Infos entnehmen melde ich mich wieder bei Dir und Eva o.k.? Viele liebe Grüße Nanni


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Vielen Dank!