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KFZ-Versicherung kündigen

KFZ-Versicherung kündigen

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Hallo, wir würden gerne die KFZ-Versicherung meines Mannes kündigen. Allerdings fiel mir grad ein, dass wir diese erst im Februar wegen Fahrzeugneukauf abgeschlossen haben. Ist eine Kündigung jetzt eigentlich möglich??? Oder muss man mindestens ein Jahr bei der Versicherung gewesen sein, um kündigen zu können? Hab grad n Blackout, von daher freue ich mich über Aufklärung... Danke!


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Ich denke das kommt drauf an ob Ihr eine Mindesvertragslaufzeit habt, steht denn nix im Vertrag zum Küdigungsrecht ? Ansonsten ist es doch eigentlich so das man mit Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen kann. Bin mir da aber auch nicht so sicher. Meine Privathaftpflicht kann ich zb. nur zum Vertragsende kündigen oder dann wenn ich Sie in Anspruch nehme dann kann ich sofort kündigen (die läuft 5 Jahre.)


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Ich blick grad nicht mehr so recht durch. Ich weiß wohl, dass man immer bis zum 30.11. kündigen kann (zum neuen Jahr). Aber wie sieht es aus, wenn man noch kein ganzes Jahr in der Versicherung drin war? Abgeschlossen haben wir die Versicherung am 03.02.09 (Neukauf Fahrzeug). Als Hauptfälligkeit wurde der 01.01. vereinbart - sonst geht aus unseren Unterlagen nichts hervor, wir haben nicht mal ne richtig Police, wie mir heut aufgefallen ist....


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Das mit dem 30.11. habe ich auch im Kopf... Versuche es einfach... LG fru


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wenn ihr kein saisonkennzeichen habt, dann könnt ihr immer zum 1.1. kündigen. bei JEDER kfz-versicherung. lg


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Hallo, du kannst die Versicherung problemlos zum 01.01.2010 kündigen. Letzter Termin ist der 30.11.2009, wo die Kündigung NACHWEISLICH bei der Gesellschaft eingegangen ist. Unterjährige Verträge werden meist nur in den Kurzzeittarif eingestuft, wenn diese so unter 3 Monaten laufen. Das kann man aber ganz einfach bei der jetzigen Versicherung erfragen, wie der Vertrag abgerechnet werden würde. Die Auskunft muss korrekt gegeben werden. Da dreht dir auch keiner einen Strick draus. Was meinst du, wieviele Kunden jedes Jahr wechseln?!! Aber Achtung: Vorher ein unabhängiges (!) Konkurrenzangebot erstellen lassen und die Leistungen ganz genau vergleichen. Hier liegt der Teufel wirklich im Detail und im Schadensfall hast du viel Ärger an der Backe. Also nicht nur über den Preis definieren. Grüße Menschmuddi


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Wenn die Hauptfälligkeit der 01.01. ist,kannst Du auch zum 01.01.2010 kündigen.Stimmt auch,daß die Kündigung am 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein muß. Seit 2009 gibt es bei allen Versicherungen auch Änderungen der Hauptfälligkeit! Wenn jemand im Februar ein Auto anmeldet,kann die Hauptfälligkeit durchaus Februar sein oder weiterhin 01.01.,das ist neu.


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Bei uns ähnliche Konstellation, habe heute die Kündigung zur Post gebracht - ich lasse mich überraschen, denke aber, die Kündigung klappt. Ein Versuch ist es wert, wir können nämlich bei einer anderen (aber auch namenhaften Versicherung) 120 € im Jahr sparen!!!