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Fahrtkostenerstattung aktueller Stand

Fahrtkostenerstattung aktueller Stand

Mitglied inaktiv

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Hallo, wollte euch kurz über den Stand der Fahrtkostenerstattung informieren. Meine KK hat mir gesagt, dass es gesetzlich zwei Gründe für die Kostenübernahme gibt. 1.wenn ein Kind schon im Haushalt lebt 2. wenn man nicht die Möglichkeit hat dortzubleiben. Bei mir ist jetzt folgendes, ich hatte bis dahin noch kein 2. Kind im Haushalt und das KK hat wohl ein Schwesternwohnheim, dort hätte ich wohnen können, aber das wusste ich zu dem Zeitpunkt erst später. Ich habe jetzt nur zu der Dame am Telefon gesagt, dass ich nicht die Möglichkeit hatte dortzubleiben, sie hat nicht gefragt warum und hat gesagt, ich solle ihr die Bescheinignung von Kh schicken und dann würde es nochmal geprüft. Wie soll ich jetzt begründen, dass ich nicht dortbleiben konnte? Soll ich schreiben, dass ich es nicht wusste? Das wird sie wohl als Grund nicht gelten lassen. Habt ihr einen Tipp, wie ich doch noch eine Chance habe und begründen kann, dass ich nicht dort bleiben konnte? LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe dir ja unten schon geantwortet. Ich kann es nicht verstehen warum unterschiede gemacht werden. Als Begründung würde ich sagen das dortbleiben wäre bestimmt teurer für die Kasse geworden wie etwas Spritgeld locker zu machen, denn wenn du dort geblieben wärst hätten Sie dir ein Zimmer + Verpflegung zahlen müssen!!! Das machen Sie komischerweise ohne Anstalten. LG Andrea


Mitglied inaktiv

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huhu ich finde das schon doof dass die Klinik Euch nicht erzählt hat dass Du da hättest schlafen können da hattest Du doch sicher erst gefragt ehe Du die doofe Fahrerei angefangen hattest oder ? Oder die lassen sich darauf ein dass sie Dir bescheinigen es war kein Zimmer frei ? dagmar