Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Zahlung des Arbeitgeberanteiles in der Mutterschutzzeit. Ich habe einen befristeten Vertrag, der immer zum Schuljahresende endet. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir seinen Anteil zu zahlen, wenn ich in diesem Zeitraum in den Mutterschutz gehe oder hat er aufgrund der Befristung andere Rechte? Bsp. Der Vertrag endet Mitte Juli. Ich gehe Anfang April in den Mutterschutz. Geburtstermin ist Mitte Mai. Bezahlt er dann den Anteil oder bekomme ich nur den Anteil der Krankenkasse? Die Mutterschutzfrist liegt ja im Zeitraum des Vertrages. Was passiert, wenn die Mutterschutzzeit über die Befristung hinaus geht? Vielen Dank.
leider kann ich dir nicht helfen aber schau mal oben in der foren-übersicht da gibt es auch ein für rechte. lg
Hallo. Also bei mir war es so ähnlich. Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.07.2007. Bin aber ab 16.07.2007 in Mutterschutz gegangen. Der Arbeitgeber musste dann bis 31.07.2007 den Arbeitgeber Anteil Zahlen. Danach bekommt man nur noch das Geld der Krankenkasse. Hoffe, ich konnte dir weiter helfen. LG Tieny2811
Danke für die schnellen Antworten. Eine Freundin von mir sagte, dass die KK dann den Arbeitgeberanteil übernimmt. Das ist ja dann wohl nicht so. Also muss man gut timen ;-). Grüße, Nadine.
Also ich hab jetzt noch mal geschaut. Und so ganz sicher bin ich mir jetzt doch nicht. Hab schon mehr als die 13 Euro pro Tag bekommen nur ich weiß jetzt gerade nicht, wie sich das errechnet hat. Kann dir abern nächste Woche noch mal schreiben, da ich dann meine Unterlagen vom Steuerberater wieder habe. LG Tieny2811
Hallo, du bekommst bis zum Ablauf deines Vertrages den AG-Anteil + Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Nach Ablauf des Vertrages erhältst du das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe Krankengeld. Das bedeutet 90 % von deinem Netto. Es wäre daher vom Timing besser, der komplette Mutterschutz würde in die Vertragslaufzeit fallen. Soweit man das timen kann ;-) LG Sabine