Mitglied inaktiv
Hallo bin im zweiten ÜZ Tochter ( 2 jahre) :))) Bin noch im Ez Urlaub und würde gerne wieder stundenweise arbeiten gehn... bin gelernte Refa und würde gerne jetzt wieder zur Faschingszeit mit arbeiten anfangen. Was ist wenn es schnelle " Erfolge " gibt? Und ich ab cirka 20.00 Uhr arbeiten gehn würde bis früh ? könnte mich ja davor den ganzen Tag ausruhen und es wäre auch nicht jedes WE sondern nur Freitag oder Samstag Möchte nichts riskieren gerade in den den ersten Wochen aber andere müssen auch arbeiten ( Tagsüber) Wie ist es nachts ? Muß ich da gesundheitlich was beachten ? yuna
Hallo! Du darfst zwar jetzt stundenweise arbeiten.. wenn du schwanger bist darfst du allerdings keine Nachtarbeit machen! Lg Nic
Hallo nic auch nicht wenn ich gerne möchte ? und sonst nur zuhuase rumsitze und mal ganz blöd gefragt - warum- will ja nicht meinen Baby schaden.... wenn es den endlich soweit wäre... yuna
also ich war in umständen und muste ( damals noch lehrling) nachtdienst am empfang machen.... da es die ersten wochen ja noch nicht der arbeitgeber wusste, konnte er es mir ja auch nicht "verbieten" von rechtswegen her. wäre es mir dann nicht so schlecht gegangen ( ständige übelkeit und erbrechen) hätte ich es weiter gemacht. meine ärztin hat mir damals erklärt das es dem kind nicht schadet nachts am emfpang zu sitzen oder in einem restaurant zu arbeiten. es ist nur so, ds der körper sich sowieso oftmals schwer tut ( nicht bei allen ) mit der umstellung, kommt dann noch ein anderer wach/schlafrythmus dazu, wird es für die mutter unangenehm....das baby bekommt da noch nix mit! lg phi
Hallo yuna! Phi hat es schon mehr oder weniger gesagt.. das Baby bekommt das mit! Und wie sie noch sagte "was der Arbeitgeber nicht weiß macht ihn nicht heiß". Aber noch bist du ja noch nicht schwanger oder?? Bussle
Hallo wollte mich bedanken ich gehe unheimlich gerne Fasching arbeiten- die Leute , die Stimmungs usw. hab in ein paar Tagen NMT und weiß ja nicht ob es geklappt hat.... Da bin ich beruhigt.... yuna
Hei, im Mutterschutzgesetz stehts - google einfach. Du kannst auch bei Landesamt für soziale Sicherung (Schl.-H. z. B.) anrufen. Die sind für den Mutterschutz zuständig und können deine Fragen genau beantworten. Susi
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