BabyDream92
Hallo,
meine 1- jährige Elternzeit endet am 03.06.2024. Mein Mann und ich möchten nun doch schon anfangen fürs Geschwisterchen zu üben. Weiß jemand, wie es mit Elterngeld aussieht wenn ich innerhalb meiner jetzigen Elternzeit nochmal schwanger werde (vorausgesetzt es klappt so schnell)?
In der letzten Schwangerschaft kam ich sofort ins Beschäftigungsverbot (aufgrund von zwei voran gegangenen Fehlgeburten und den Coronamaßnahmen). Angenommen ich dürfte wieder nicht arbeiten, würde ich irgendeine Art "Gehalt" bekommen wie beim Beschäftigungsverbot in der letzten Schwangerschaft??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Liebe Grüße und Danke im Vorraus
Hallöchen Also es ist so solange du in Elternzeit nicht arbeitest bekommst du kein BV da ja keine Gefahr vom Arbeitsplatz aus geht du bist ja faktisch nicht da Was gehen würde wäre deine Elternzeit für einen neuen Mutterschutz zu beenden um wieder Mutterschutzleistungen wie beim ersten Kind zu bekommen, aber da ls ist bei dir nicht der Fall da müsstest du schon schwanger sein
Wenn du nach der Elternzeit wieder normal anfängst zu arbeiten, bzw. es so geplant ist oder noch keine Arbeitvertragsänderung stattgefunden hat und du wirst vor Ablauf der Elternzeit schwanger und dürftest auf Grund der Schwangerschaft nicht anfangen zu arbeiten, bekommst du ab dem 4.06. wieder das Gehalt, wie im Beschäftigungsverbot in der ersten Schwangerschaft, bzw. das, was du ohne Schwangerschaft verdienen würdest. Für das Elterngeld beim 2. Kind werden die Monate rausgerechnet, bis zum 14. Lebensmonat vom 1. Kind (die Monate werden dann von vor der Geburt des 1. Kindes berechnet). Ich hoffe du verstehst, was ich versucht habe zu erklären.