13Wunschkind0113
Hey Mädels,
hab mal ne andere Frage bezüglich der Elternzeit. Bei meiner Tochter habe ich Elternzeit bis einschließlich 12.01.16
Bin mit meinem Chef in einem nicht so tollen Verhältnis auseinander gegangen... (Bauchweh hat ja jeder mal in der SS... da war ich 27 SSW ende vom Lied eine Woche Krankenhaus mit Lungenreife usw..... Frühgeburt in der 36 Woche mit zwei Wochen krankenhausaufenthalt inklusive Intensivstation extremer Gelbsucht .. saugschwäche usw..... soviel dazu
Ich werde auf keinen Fall dort wieder anfangen zu arbeiten. Lohnt sich auch nicht für ein paar Stunden da hin zu fahren.. 25 kilometer ein weg....
Jetzt die eigentliche Frage... also wenn unser zweites Krümelchen ET im Jahr 2015 hätte wie läuft das dann mit der zweiten Elternzeit und Mutterschutz?! wird die Elternzeit dann am 13.01.16 (geburtstag unserer Maus und somit eigentlich erster Arbeitstag) dran gehängt? oder läuft die auch ab acht Wochen nach der Geburt?!
ohje ich hoffe ihr blickt dadurch...
danke euch schonmal ![]()
Hallo, so genau kann ich dir das leider nicht sagten.
Nur das man mindestens ein Jahr wieder gearbeitet haben muss um das selbe Elterngeld, was du jetzt bekommst wieder zu bekommen.
Ich denke das du ab dann wenn dein Krümelchen kommt in Mutterschutz bist und dann erneute Elternzeit beantragen kannst.
Ich an deiner Stelle würde einfach deine jetztige Elternzeit verkürzten - bis vor dein Mutterschutz vor der Geburt und dann neu beantragen.
Ich hoff ich konnte dir etwas helfen..
Sei lieb Gegrüßt
Ich hab mal gelesen das man die EZ vom ersten beenden muss einen Tag vor MuSchu des zweiten. Und dann läuft das ganz normal wieder. Erst MuSchu und dann EZ für den Zweiten. Wie genau EZ vom ersten noch drangehangen werden kann weiss ich nicht. Beim Elterngeld musst du dich erkundigen. Bekommst diesen Geschwisterbonus dann dazu. Aber beim Elterngeld kann dir bestimmt jemand helfen. Notfalls frag mal im 2 unter 2 Forum. Dort kann dir das bestimmt jemand sagen.