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Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen?

Elterngeld fürs 2. Kind wie berechnen?

Naddy-1989

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hallo, ich hab eine Frage , vll kann mir hier ja jemand weiter helfen . kurz vorweg: ich habe am 12.12.13 meine Tochter bekommen, Elternzeit war nur 1 Jahr des is etz rum , ich arbeite Seit 2.1.15 auf 400€ in mein alten Beruf . wir wünschen uns eig n 2. Kind . aber wieviel bekomm ich dann beim 2 Kind Elterngeld . wenn ich dieses Jahr nur auf 400€ arbeite und davon dann 67% ? des is ja garnichts. wie war das bei euch?


Julefabi2010

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Antwort auf Beitrag von Naddy-1989

Hallo, du wirst den Mindestsatz von 300 Euro bekommen plus 75 Euro Geschwisterbonus(bis zum 3 Geburtstag des größeren Kindes).


Naddy-1989

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Antwort auf Beitrag von Julefabi2010

puh das is schon sehr wenig . bei meiner Tochter bekam ich 810€


CaribeanLemon

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Antwort auf Beitrag von Naddy-1989

Also mein Sohn kam am 19.12.2013, daher kann ich das Rechenbeispiel gut nachvollziehen. In der Tat hängt das Elterngeld von den letzten 12 Monaten ab in denen du gearbeitet hast, davon kriegst du 67%. Mindestens aber 300 EUR + 10% Geschwisterbonus aber mindestens 75 EUR. Wenn du jetzt ganz schnell schwanger wirst und weniger als 12 Monate gearbeitet hast bevor du wieder in Elternzeit gehst, werden die restlichen Monate aus der Zeit vor dem ersten Kind zur Berechnung herangezogen.


Naddy-1989

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Antwort auf Beitrag von CaribeanLemon

Dankeschön :) werden eig Elterngeld , landeserziehungsgeld und betreuungsgeld auch mit angerechnet?


Julefabi2010

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Antwort auf Beitrag von Naddy-1989

Was meinst du mit angerechnet? Angerechnet wird ja nur bei Ämtern, also Hartz4, Familienkasse, Wohngeldstelle(was vielleicht auch in Frage käme). Wenn du ganz normal Arbeiten gehst und keine Sozialgelder bekommst, rechnet niemand etwas an. Falls du staatliche Unterstützung bekommst, wird sämtliches Einkommen angerechnet und verrechnet.


Naddy-1989

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Antwort auf Beitrag von Julefabi2010

ja ich meine vom Elterngeld , also ob ich jetzt grob gerechnet nur von 400€ 67% bekomme, oder von 400€ +184€ kindergeld+ 150€ betreeungsgeld + 150€ (6 Monate) landeserziehungsgeld aus der Summe 67% ? wenn das mit angerechnet wird würd ich ja auch bei knapp 800€ Elterngeld liegen


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Naddy-1989

Hallo, Elterngeld und Kindergeld bekommst du ab Geburt des Kindes. Aber Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld bekommst du frühestens nach dem 12. Lebensmonat. Beim Betreuungsgeld hängt es davon ab, wann dein Partner seine 2 Monate genommen hat, d.h. du bekommst erst Betreuungsgeld, wenn diese 2 Monate auch genommen sind (deswegen nach dem 12.LM oder 14.LM). Beim Landeserziehungsgeld hängt es auch davon ab, wieviel dein Partner verdient. Viele Grüße Ricke


Lewanna

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Antwort auf Beitrag von Frederike

Ich glaube sie bekommt das Geld schon für ihr erstes Kind und fragt nun ob das auch als Einkommen für das neue Elterngeld zählt. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Ich denke da zählt nur das Einkommen des 450 € Jobs. Ansonsten mal Frau Barder im ExpertenBereich Recht fragen. LG


Frederike

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Antwort auf Beitrag von Naddy-1989

Achso. Natürlich zählt Kindergeld, Betreuungsgeld usw. nicht in dem Sinne als Einkommen. D.h., das wird bei der Ermittlung des neuen Elterngeldes für ein 2. Kind nicht beachtet.


Naddy-1989

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Antwort auf Beitrag von Frederike

genau das wollte ich wissen, vielen Dank :)