TammyDammy
Hallo Ich habe ein Sohn 10 Monate alt und ich versuche vor Ablauf meiner 1. jäjrigen Elternzeit wieder schwanger zu werden, da ich in der Pflege bin bekam ich ein beschäftungsverobt vor der Ss. Ich leite natürlich alles so ein als ob ich nicht bis dahin schwanger werde, man weiß ja nie. Allerdings frag ich mich; würde mein Sohn den Platz auch noch bekommen und wir den Zuschlag wenn ich ggf wieder in beschäftungsverobt komme? Vielleicht kennt sich ja wer etwas aus. Bevor ich mich bei der zuständigen Stelle melde, dass wollte ich eigentlich nicht weil, ich keine schlafende Hunde wecken will.
Ab 1 Jahr steht dir doch so oder so ein Betreuungsplatz zu. Und von der Schwanderschaft musst du ja eh nichts erzählen, wenn es denn soweit ist.
Der Anspruch auf Betreuung ist unabhängig von Arbeit, Schwangerschaft oder "einfachem Hausfrauendasein". Es kann höchstens sein, dass man bei Platzmangel Kinder vorzieht, deben Mutter/Eltern zwingend aufgrund von Arbeit auf den Platz angewiesen sind.
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