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Zuzahlung Bandage

Zuzahlung Bandage

wesermami

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Weiss zufällig jemand ob es normal ist das eine Auszubildende 23€ für eine Bandage zuzahlen muss??? Sie ist sonst von den Zuzahlungsgebühren befreit...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Bis zum 18. Lebensjahr ist man komplett befreit, danach ist es einkommensabhängig - sagt Tante Google. https://www.meine-krankenkasse.de/wegweiser-navigator/berufsstarter/checkliste-fuer-den-berufsstart.html


wesermami

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....


omagina

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Antwort auf Beitrag von wesermami

dann sollte sie mal ihre krankenkasse fragen....eigentlich wäre sie dann ja frei....


AnBeCa

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Antwort auf Beitrag von omagina

Leider ist das so. Wir mussten auch schon für ein Kind Verbandsmaterial und spezielle Pflaster selbst bezahlen, obwohl die Kassen damit werben, dass Kinder unter 18 beitragsfrei sind. Das finde ich eine Sauerei


wesermami

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Antwort auf Beitrag von AnBeCa

Da hat sie ein Rezept auf dem gebührenfrei angekreuzt ist und muss dann 23 € zuzahlen....finde ich echt happig für eine 17 jährige


flower86

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Da die gesetzliche Zuzahlung eigentlich immer zwischen 5 und 10 Euro liegt, nehme ich an das es eine wirtschaftliche Zuzahlung ist. Heißt, die Bandage ist teurer als die Krankenkasse zahlt. Eigentlich sollte ein sanitätshaus aber auch alternativ ein Produkt ohne wirtschaftlichen Aufpreis anbieten. Wirtschaftliche Zuzahlung hat nichts mit befreit oder nicht befreit zu tun.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von wesermami

... sondern die so genannte wirtschaftliche Aufzahlung. Die gesetzliche Zuzahlung ist begrenzt auf maximal 10,- und es gibt, wie schon beschrieben, Personenkreise, die hiervon ausgenommen sind. Die wirtschaftliche Aufzahlung nehmen Sanitätshäuser zusätzlich, weil sie der Auffassung sind, dass die mit den Kassen vereinbarten Preise nicht kostendeckend sind. Eigentlich hätte man das deiner Tochter auch so erklären müssen. Und eigentlich hätte sie dann auch etwas unterschreiben müssen. Denn die allermeisten Krankenkassen haben in ihren Verträgen einen Passus, dass dem Patienten mindestens ein aufzahlungsfreies Produkt angeboten werden muss. Also in jedem Fall mal an die Krankenkasse wenden und denen den Fall schildern!