M.S.
Hallo! Weiß zufällig jemand, ob ich mein Beschäftigungsverbot (wärend der Schwangerschaft sofort in der 5.ssw) zur Berufserfahrung zählt?? Bin grade am rechnen und frage mich das ;-) Liebe Grüße
so lange der Arbeitsvertrag besteht würde ich meinen JA wenn du da seit 2 Wochen arbeitest und schwanger wirst würde ich das als Erfahrung eher nicht angeben
Wenn du während eines festen Arbeitsverhältnisses ein IBV erhälst, dann fragt da spätestens nach der Rückkehr aus der Elternzeit niemand mehr danach. Also ich renne nicht durch die Gegend und sage: ich bin jetzt seit 8 Jahren bei der Firma X, war aber 5 Monate im IBV ;)
eben... interessiert ja bei normalen Krankschreibungen auch nicht
Ja Gruß
Danke für eure Antworten! Das hatte ich auch vermutet! Liebe Grüße
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