beyondthemaze
Ihr Lieben, nach 3 Monaten Betrieb musste unser Staubsaugerroboter wegen eines Softwarefehlers eingeschickt werden. Nach 2 Monaten hab ich dann mal nachgefragt- es würde wohl auf ein Ersatzteil gewartet. Nach einem weiteren Monat die gleiche Antwort, nochmal 6 Wochen später immernoch kein repariertes Gerät. Nach wiederholtem Anruf nach weiteren 2 Wochen kam dann unser angeblich repariertes Gerät. Nur sah das ganz anders aus und machte Schleifgeräusche und saugte gar nicht erst. Also nochmal eingeschickt. Und nun warte ich schon wieder 4 Wochen und Nachfrage ergab mal wieder „warten auf Ersatzteil“. Wie lange muss ich das noch dulden und wann kann ich einfach verlangen den Kaufpreis zurückzuerstatten? Gibt es Fristen bis wann eine Reperatur im Rahmen der Gewährleistung erfolgt sein muss? Das Gerät wurde vor einem Jahr gekauft und war davon gerade mal 3 Monate bei uns und in Betrieb. Weiß jemand was?
Ich bin kein Jurist, somit nur Laienwissen: Ich meine,du musst dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen (bei Elektronik idR 1 Monat) wenn diese verstreicht, kannst du vom Vertrag zurückzutreten, sprich bekommst das Geld zurück. Da ja nun schon neun Monate vergangen sind, wäre meines Erachtens eine Frist von zwei Wochen ausreichend, am besten per Einschreiben (und zusätzlich noch per Mail) geschickt, dann hast du was in der Hand. Viel Erfolg
Das erinnert mich an die Handy Reparatur meiner Tochte vor ein paar Jahren, das hat auch erst ewig gedauert, kam wieder mit gleichem Fehler, das spiel wiedrholte sich dann noch 2 x , dann haben wir es zurück gegeben. das ging gar nicht. Ich würde sagen, nach dieser langen Zeit, kann man den Sauger zurückgeben. Sowas empfinde ich schon als frechheit.
Wie ärgerlich! Wir hatten erst vor Kurzem ein ähnliches Problem mit einem Smartphone. Nach kurzer Zeit defekt, zweimal zur Reparatur eingeschickt (beim ersten Mal war angeblich nichts kaputt, Problem wurde einfach nicht behoben) und als dann nach einigen Monaten das Handy zum dritten Mal nicht richtig funktionierte habe ich ein neues Gerät oder den Kaufpreis gefordert. Nachdem ich daraufhin fast vier Wochen nichts mehr gehört habe, habe ich eine Frist gesetzt auch unter Verweis auf rechtliche Schritte. Dann klappte es ganz schnell mit einem neuen Handy...ich würde an deiner Stelle eine Frist setzen, meist wird dann doch reagiert. Viel Glück!
Ich meine der Verkäufer hat das Recht ein defektes Gerät zweimal zu reparieren, sollte dann noch ein Defekt auftreten (auch ein anderer) kann der Käufer den Kaufpreis verlangen. -Aussage ohne Gewähr- bitte selber nachlesen;-)
Garantie oder Gewährleistung? Hast du dich an den Hersteller gewendet wegen freiwilliger Garantie oder an den Verkäufer wegen gesetzlicher Gewährleistung?
Ich würde mal bei der Verbraucherberatung anfragen. Die können Dir das ganz genau sagen. Sicher bin ich aber, dass Du eine schriftliche Frist setzen musst, und erst ab der tickt der Zähler, wie lange es letztendlich (noch) dauern darf. Ich hätte niemals so lange gewartet, sondern früher schriftlich Fakten geschaffen. Die ver*schen Dich ja wirklich dort. Im schlimmsten Falle wird dann die Garantiezeit auf diese Weise überschritten, und dann kommen sie noch mit der Idee, jetzt dafür Geld verlangen zu wollen. (Kreisch!)
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