Elternforum Rund ums Baby

Wie läuft es ab bei einem Sterbefall mit der Beerdigungskostenbeihilfe?

Wie läuft es ab bei einem Sterbefall mit der Beerdigungskostenbeihilfe?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Schwigervater starb am 1.1. Und EIGENTLICH war bzgl. seiner Beerdigung alles geklärt... Jedes der noch 9 Kinder hätte 277€ Euro übernommen und er hätte genau die Bestattung bekommen, die er sich wünschte. Nun schlägt natürlich wieder wer quer: Schwägerin hat nix, da Ehevertrag mit Gütertrennung und Ehemann sagt, dass er weder seine Finanzen offen legen wird noch wird er die 277 € zahlen. Aber müsste er das denn im Falle eines Bestattungsbeihilfeantrages? Ich werde echt noch kirre und eigentlich wollte ich mich raushalten. Da ich merke, wie sehr es meinen Mann belastet, möchte ich ihm gern helfen und was “Handfestes“ mitgeben können... Könnt ihr helfen? Bitte MIT Nachweisen???


Angelo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

erst einmal mein herzliches Beileid! Wir haben auch einen ehevertrag mit gütertrennung wir müssten beide jeweils dem anderen das geld nicht geben . So wie ich es raus lese sind beide noch in einer intakten Ehe , kann der mann ihr das nicht irgendwie auslegen ? Hat sie nichts auf seite gespart für notfälle? lg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Angelo

Nein, hat sie nicht und er zahlt nicht, war ja nicht sein Vater () Das waren seine Worte


Angelo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Arbeitet sie ?


Loeni

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Angelo

Hallo, wir hatten so einen Fall damals auch in der Familie und haben die Summe dieser Person nochmal durch die anderen geteilt und bei uns mit raufgerechnet. Wenn Du das bei Euch durch 8 rechnest, dann sind das etwas mehr als 30 Euro, wenn ich jetzt die Summe richtig in Erinnerung habe. Vielleicht ist das eine Möglichkeit, das Dein Schwiegervater so unter die Erde kommt, wie er es gern wollte, ohne Streit. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Angelo

Nein, momentan nicht. Und dann wären es auch nur 400€...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Loeni

Leider auch keine Option. Zu Kompliziert, das hier jetzt alles offen zu legen...


Angelo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

von was lebt sie dann ? Er muss sie doch ernähren


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Angelo

Ja, gnädigerweise macht er das ja. Haushaltsgeld zahlt er ihr, davon muss sie allerdings alles bezahlen, auch für die beiden Kinder(Essen, Kleidung, Schulsachen ect). Mir schleierhaft, wie das geht.


Angelo

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Würde an ihrer stelle arbeiten gehen soll er doch zuhause bleiben sich um den haushalt und kinder kümmern und um almosen betteln dem hätte ich was erzählt


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Angelo

Sie findet es toll. Und war bis vor kurzem wohl auch arbeiten, aber allerdings auf 400E Basis. Und er... hmmm . ja... er ist halt so gnädig und finanziert sie mit. er hat eine dumme Frau gefunden, die den Haushalt schmeisst, sich um die Kinder kümmert und auch noch arbeiten geht nachts(geht ja momentan nicht) und sie hat wen der ihr den Traum von "Eigenheim" erfüllt(ähm, ja, SEIN Haus!), schickes Auto und in den etwas gehobenden Kreisen rumdümpelt... Aber wenn dann solche Dinge sind, dann muss sie sehen wo sie bleibt... Hätte sie mal vor ein paar jahren die Scheidung durchgezogen, aber nee, da war ihr dann ihr "Status" wichtiger... Egal, muss er denn nun für sie zahlen oder nicht?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die Sperrwirkung des § 1930 BGB bewirkt, dass immer die Erben der niedrigsten Ordnung Vorrang vor anderen Erben haben. Nach dieser Vorgabe sind die nächsten Verwandten des Verstorbenen erbberechtigt und sie schließen entferntere Verwandten von der Erbfolge aus. Eine Schwägerschaft (vgl. § 1590 BGB) ist keine Verwandtschaft. Stiefkinder oder Personen, die mit dem Verstorbenen verschwägert sind, gehören daher nicht zum Kreis der erbberechtigten Personen. Das hiesse im klartext, er, der Schwiegersohn, müsste nicht zahlen?