Mitglied inaktiv
Mein Schwigervater starb am 1.1. Und EIGENTLICH war bzgl. seiner Beerdigung alles geklärt... Jedes der noch 9 Kinder hätte 277€ Euro übernommen und er hätte genau die Bestattung bekommen, die er sich wünschte. Nun schlägt natürlich wieder wer quer: Schwägerin hat nix, da Ehevertrag mit Gütertrennung und Ehemann sagt, dass er weder seine Finanzen offen legen wird noch wird er die 277 € zahlen. Aber müsste er das denn im Falle eines Bestattungsbeihilfeantrages? Ich werde echt noch kirre und eigentlich wollte ich mich raushalten. Da ich merke, wie sehr es meinen Mann belastet, möchte ich ihm gern helfen und was “Handfestes“ mitgeben können... Könnt ihr helfen? Bitte MIT Nachweisen???
erst einmal mein herzliches Beileid! Wir haben auch einen ehevertrag mit gütertrennung wir müssten beide jeweils dem anderen das geld nicht geben . So wie ich es raus lese sind beide noch in einer intakten Ehe , kann der mann ihr das nicht irgendwie auslegen ? Hat sie nichts auf seite gespart für notfälle? lg
Nein, hat sie nicht und er zahlt nicht, war ja nicht sein Vater (
) Das waren seine Worte
Arbeitet sie ?
Hallo, wir hatten so einen Fall damals auch in der Familie und haben die Summe dieser Person nochmal durch die anderen geteilt und bei uns mit raufgerechnet. Wenn Du das bei Euch durch 8 rechnest, dann sind das etwas mehr als 30 Euro, wenn ich jetzt die Summe richtig in Erinnerung habe. Vielleicht ist das eine Möglichkeit, das Dein Schwiegervater so unter die Erde kommt, wie er es gern wollte, ohne Streit. LG
Nein, momentan nicht. Und dann wären es auch nur 400€...
Leider auch keine Option. Zu Kompliziert, das hier jetzt alles offen zu legen...
von was lebt sie dann ? Er muss sie doch ernähren
Ja, gnädigerweise macht er das ja. Haushaltsgeld zahlt er ihr, davon muss sie allerdings alles bezahlen, auch für die beiden Kinder(Essen, Kleidung, Schulsachen ect). Mir schleierhaft, wie das geht.
Würde an ihrer stelle arbeiten gehen soll er doch zuhause bleiben sich um den haushalt und kinder kümmern und um almosen betteln dem hätte ich was erzählt
Sie findet es toll. Und war bis vor kurzem wohl auch arbeiten, aber allerdings auf 400E Basis. Und er... hmmm . ja... er ist halt so gnädig und finanziert sie mit. er hat eine dumme Frau gefunden, die den Haushalt schmeisst, sich um die Kinder kümmert und auch noch arbeiten geht nachts(geht ja momentan nicht) und sie hat wen der ihr den Traum von "Eigenheim" erfüllt(ähm, ja, SEIN Haus!), schickes Auto und in den etwas gehobenden Kreisen rumdümpelt... Aber wenn dann solche Dinge sind, dann muss sie sehen wo sie bleibt... Hätte sie mal vor ein paar jahren die Scheidung durchgezogen, aber nee, da war ihr dann ihr "Status" wichtiger... Egal, muss er denn nun für sie zahlen oder nicht?
Die Sperrwirkung des § 1930 BGB bewirkt, dass immer die Erben der niedrigsten Ordnung Vorrang vor anderen Erben haben. Nach dieser Vorgabe sind die nächsten Verwandten des Verstorbenen erbberechtigt und sie schließen entferntere Verwandten von der Erbfolge aus. Eine Schwägerschaft (vgl. § 1590 BGB) ist keine Verwandtschaft. Stiefkinder oder Personen, die mit dem Verstorbenen verschwägert sind, gehören daher nicht zum Kreis der erbberechtigten Personen. Das hiesse im klartext, er, der Schwiegersohn, müsste nicht zahlen?
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