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WIe funktioniert das mit anrecht auf Kiga-Platz bei 3jährigen?

WIe funktioniert das mit anrecht auf Kiga-Platz bei 3jährigen?

Teufel89

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mein sohn WÄRE nächstes jahr zur eingewöhnung nämlich noch 2 weil er ja erst im Oktober drei wird. hat er dann schon ein anrecht?


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Bei uns (BA-WÜ) gilt der Anspruch ab dem 3. Geburtstag, d.h. wenn dein Kind am 15. Geb.tag hat darfs ab 16. des Monats in den Kiga. Für Berufstätige die mit dem 3. Geb.tag Ende der Elternzeit haben und wieder arbeiten, gibts Eingewöhnung ab 2 J. 11 Monaten. Also ANRECHT glaub ich nicht, dass er das vor dem 3. Gebtag hat. Hast mal nachgefragt im Kindi, wies mit den Plätzen so aussieht? LG Rosinchen


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

nein, soweit ich weiß nicht. aber vllt anrecht erst einen monat nach dem geburtstag so war das zumindestens bei uns. ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum das so ist.


mic0202

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

freien platz voraus... bei uns heisst das nur, dass ein kind ab 3 bevorzugt vor einem jüngeren kind einen freien platz bekommt.. sie werden deinem kind keinen platz einrichten... hier warten auch kinder mit 4 noch auf einen platz, oder gehen dann eben in einen weiter entfernten kiga


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von mic0202

dann kommt tagesmutter in betracht. anspruch hat man definitiv. aber nicht für einen bestimmten kindergarten... man muss dann nehmen was da ist


tilesa

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Antwort auf Beitrag von Osterhase246

und es kommt auch darauf an, wie dringend man den platz brauch. ich mußte teilweise damals einen arbeitsvertrag vorlegen.


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von tilesa

ja mit arbeitsvertrag hat man auch vorher den anspruch. ab 3 braucht man den nicht mehr vorlegen. das ist dann wohl kiga-abhängig wegen den plätzen


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Bei uns ist es so, dass Eltern die arbeiten gehen, sogar einen Anrecht auf einen Krippenplatz haben. Da es bei uns nicht genug Krippenplätze gibt, wird die Tagesmutter (über das JA gesucht) bezahlt. Man zahlt dann eben nur einen Anteil. Wir haben 140 € dazu bezahlt. (140h im Monat) Wir hätten die Tagesmutter auch bis zum Ende der Kigazeit behalten können und sie hätten trotzdem weiterbezahlt.