Elternforum Rund ums Baby

wichtige frage!

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Mitglied inaktiv

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bei einer gernigfügigen beschäftigung unter 400 euro, wenn ich da wegen dem kind quasi krankgemeldet bin, wird mir das abgezogen vom gehalt? ich frage weil ich 90 euro weniger bekommen habe und mal wegen meiner tochter zu hause bleiben musste!


Patti1977

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ich denke schon, soweit ich weiß muss man das restgehalt ja mit krankenschein vom kind bei krankenkasse beantragen. denke, das gilt auch bei 400 EUR -Job.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

danke schön das erklärt das ganze ja natürlich! herzlichen dank!!!


Tapsy

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Du musst einen Kinderkrankenschein vom KiA holen, dann ziehen sie das nicht von Deinem Gehalt ab. Das zählt so als ob Du krank wärst.


mf4

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das steht im Netz: Wenn dein Kind krank ist, muss nicht der Arbeitgeber zahlen sondern die Knappschaft Bahn-See (bekannt als Minijobzentrale) bei der du als Minijobber versichert bist. Das dann von der Sozialversicherung gezahlte Krankengeld ist allerdings nicht ganz so hoch, wie dein Arbeitsentgelt. Also: Der Arbeitgeber zieht dir die Entgelte für die nicht gearbeitete Zeit ab - dafür zahlt die Sozialversicherung (zum Teil) Krankengeld.


Tapsy

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das ist mir neu. Na, gut, es ist schon eine Weile her, wo ich gearbeitet habe. *schnief*


mf4

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Antwort auf Beitrag von Tapsy

http://www.rund-ums-baby.de/recht/400Euro-Job_78631.htm


Tapsy

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, ich glaube Dir aber auch so. Wie gesagt, bei mir ist das schon ein Weilchen her. Und wenn ich wieder arbeiten kann, dann wird das vielleicht noch anders sein.