Streuselchen
Hallo zusammen, Ich bitte euch Mal um eure Meinung. Folgendes: Wir haben von einem Handwerker einen Sichtschutz an der Terrasse errichten lassen. Das Material habe ich ausgesucht (nicht über ihn) und er hat nach meinen Vorstellungen gebaut. Ich bin mit allem zufrieden, auch der Handwerker war nett und sympathisch. Jetzt hat er uns angeschrieben, ob er mit den Fotos vom Bauwerk Werbung machen darf (Homepage und was weiß ich wo). Ich wusste gar nicht, dass er Fotos gemacht hat. Ich weiß nicht, was ich von seiner Bitte halten soll. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das möchte, dass bis in alle Ewigkeit Fotos von unserer Terrasse kursieren. Was würdet ihr tun? LG Streuselchen
Wenn du es nicht willst dann würde ich es lassen. Bei uns ist es oft so gewesen das sie vorher gefragt haben und entweder ging dan was am Preis o.ä. Ich persönlich würde es aber in diesem Fall nicht machen da er nicht VOR dem Foto gefragt hat.
Ich antworte mal aus Handwerkersicht. Wir machen auch von allen Sachen Fotos für die Dokumentation, natürlich nicht für die Öffentlichkeit. Wir machen aber auch sehr gerne Werbung damit. Selbstverständlich fragen wir die Kunden und auf dem Bildern ist nie etwas persönliches zu sehen. Ich würde mir also die Bilder schicken lassen und dann je nachdem was zu sehen ist würde ich das veröffentlichen lassen. Das ist doch toll das es so schön geworden ist dass man damit Werbung machen kann. Viele Grüße, Jule
Die Frage "was würdet ihr tun"ist falsch gestellt. Denn es hilft Dir ja nicht, wenn Du meine Meinung zur Veröffentlichung von Bildern im Internet kennst. Du mußt Dir halt im Klaren sein, dass solche Bilder dann quasi für die Ewigkeit im Netz sind. Denn man weiß nie, wer das kopiert, verschickt etc.. Andererseits: wenn die Bilder gar nicht euch zuzuordnen sind, sprich: ihr seid nicht zu sehen und auch keine Adresse, Strassenschilder, Hausnummern, Autokennzeichen etc. pp.: was spricht dagegen? Es ist ein gutes Zeichen, dass ihr gefragt werdet. Und sicher kannst Du absprechen, dass Du die Fotos, die er veröffentlichen will, vorher zur Freigabe schickt. Oder Du lehnst ab und gut.
Er will den Sichtschutz auf seine HP setzen??? Nicht euer Haus und keine Menschen? Da hätte ich erst mal keine Probleme mit, es sei denn, die Gestaltungsidee (deine) ist eine kreative Meisterleistung. -------------- Für Fotos von Gebäuden habe ich gerade noch mal gegoogelt. --- https://irights.info/artikel/auf-motivsuche/5344 Fotos von Gebäuden und Kunstwerken: Die Panoramafreiheit Wie das Kunsturhebergesetz für Fotos von Menschen, stellt das Urheberrechtsgesetz Regeln für die Aufnahme von Gebäuden auf. Es ist zulässig, „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die „äußere Ansicht“ (Paragraf 59 Urheberrechtsgesetz). Nach dieser Panoramafreiheit ist es gestattet, solche Werke nicht nur abzulichten, sondern die entstandenen Bilder zu verbreiten, ins Internet zu stellen und auch kommerziell zu verwerten. Im Gebäude nur mit Genehmigung Das klingt erst einmal eindeutig, doch auch hier gibt es wichtige Einschränkungen. Zwar gilt auch die Plastik im privaten Vorgarten als Werk, das sich bleibend an einem öffentlichen Ort befindet. Aber fotografiert werden darf sie nur, wenn man sie von der Straße aus sehen kann. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, von einer Leiter über eine Hecke zu fotografieren. --- Wenn der Sichtschutz von der Straße nicht sichtbar ist, darf er ihn nicht veröffentlichen. Trini
Wir werden demnächst auch einen Handwerker anheuern, um uns was passendes zusammen zu werkeln. Auf der Suche dabei haben wir uns auch die bisherigen Werke auf den Internetseiten angesehen und uns danach entschieden, wen wir anrufen... Aus anderen Branchen kenne ich das auch so, dass Fotos vom vollendeten Werk gemacht werden, um damit gegenfalls zu werben und finde das überhaupt nicht verwerflich, solange sich die Erlaubnis geholt wurde (was er jetzt ja auch tun möchte). Ich würde mir die Bilder vorher aber einmal zeigen lassen.
Naja, ist doch verständlich, daß er mit Arbeit, vor allem gelungener und wo der Auftraggeber zufrieden ist- werben will. Deswegen fragt er ja. Und Bewertungen , Portale und Selbstauftritt spielen nunmal bei der Auftragsvergabe eine wesentliche Rolle. Fotografiert hat er sicher vor allem wegen der Dokumentation. Das ist ein soldider Arbeitsvorgang, falls es zu Problemen kommt. Wenn nicht due Hausnummer und Straße, Kinder im Hintergrund usw zu sehen sind, hätte ich kein Problem damit. Vor allem hast du ja daurch deinen tollen Handwerker des Vertrauens für die zukunft. Eine Hand wäscht die Andere
Meiner Meinung nach hätte er fragen müssen BEVOR er überhaupt Aufnahmen auf eurem Privatgrundstück von eurem Eigentum macht. Und wenn ich es genehmigt hätte, dann auch nur in meinem Beisein. Wer weiß nun, was er überhaupt alles geknipst hat? Wäre mir nicht recht - und Werbung damit schon gar nicht. Würde von mir / uns einen tüchtigen Rüffel einfangen, mitsamt der Aufforderung alle Bilder von unserem Grundstück zu löschen bzw. uns die Dateien auszuhändigen.
Solange auf den Bildern keine Identifizierung stattfinden kann, ist es rechtlich zulässig - sogar in Innenräumen - das der Handwerker von seiner Arbeit Bilder macht. Es kann ja auch eine Absicherung vor eventuellen Reklamationsansprüchen sein.
Danke Bianca, mir tun die Handwerker echt manchmal leid. Wie schnell dazu aufgerufen wird, ihnen einen ordentlichen Rüffel zu verpassen. Obwohl sie das Material der AP zu deren Gefallen verarbeiten. Fotos werden zur Dokumentation gemacht. Manche Meister fordern das von ihren Mitarbeitern von fast jedem Arbeitsschritt um im Streitfall den Arbeitsprozess belegen zu können. Und so spannend sind die sichtgeschützeten Außenbereiche auch nicht, wie alle immer denken
Nein, fragen muss er nicht, denn es ist zulässig dass er Aufnahmen zur Dokumentation der Arbeit macht. Ich bin auch unglaublich empfindlich was Bilder im Netz angeht, aber bitte - einen ordentlichen Rüffel finde ich übertrieben. Er macht seinen Job - und wenn das Ergebnis gelungen ist wird er doch fragen dürfen. Schließlich ist Werbung wichtig - wir suchen uns unsere Firmen meistens über Referenzen mit Bildern aus.
Es ist vollkommen normal, dass Handwerker Fotos vom Verlauf und Endwerk machen. Das ist Standard und zulässig, da kannst du "Rüffel" verteilen wie du willst. Der Handwerker muss und wird die Fotos trotzdem nicht löschen, aber du machst dich lächerlich und den Handwerker siehst du dann auch nie wieder. Alles in allem also eine tolle Idee. Nicht.
Sorry, aber es mein Privateigentum, da bestimme ich die Regeln. Er kann ja Fotos machen - mit vorheriger Genehmigung und in meinem Beisein, damit ich die Kontrolle habe, was er fotografiert. Die AP wusste nicht einmal das er Fotos gemacht hat und somit keine Kontrolle was er überhaupt alles aufgenommen hat. Mein Mann hat also recht: Handwerker grundsätzlich nie alleine lassen!
...ich weiß ja nicht wie es wirtschaftlich auf dem Markt bei euren Handwerksbetrieben aussieht - aber bei uns können die Handwerker ihren Kundenstamm ordentlich selektieren. Und Kunden die mit Argusaugen mißtrauisch dem Handwerker im Nacken sitzen kommen da gaaaaanz weit hinten auf der Auftragsliste :-)
Hat er denn die Fotos schon gemacht? Oder ist er so zufrieden mit seiner Arbeit, dass er damit Werbung machen will, hat aber noch keine Fotos geschossen? Solange die Fotos nicht eindeutig mir zuzuordnen sind, würde es mir nichts ausmachen. Ich würde es aber nochmal erwähnen, dass man vorher fragt und erst danach die Fotos schießt.
Wenn du es nicht willst, dann sage es ihm und bitte ihn höflich aber bestimmt, die Bilder zu löschen.
Sie hat kein Recht dazu, die Löschung zu verlangen, Fotos sind Standard und zulässig!!!
Er hat schon Fotos gemacht, vermutlich für seine Dokumentation. Ich denke nicht das dies ein Problem darstellt, so lange es um seine internen Dinge geht. Und jetzt hat er, korrekterweise, um Deine Erlaubnis gefragt diese Bilder zu Werbezwecken zu verwenden. Es ist ein Sichtschutz. Keine Vorgartenbepflanzung, an denen man erahnen könnte wem sie gehört.
Mich gehen und mir die Bilder zusenden lassen. Danke für eure Antworten. Ihr habt mich ins Grübeln gebracht. Identifizierbar wäre unser Grundstück eventuell doch, weil vor und neben dem Sichtschutz einige besondere Pflanzen wachsen (mein Hobby). Und ja, eventuell engagiere ich den Handwerker nochmals. Also ich muss nochmals überlegen, bin ja kein Unmensch. LG Streuselchen
Hallo, was wäre denn das Schlimme daran, wenn ihr anhand deiner Pflanzen evtl. identifiziert werden könntet? Wenn könnten dies allerdings auch nur Leute aus eurer Umgebung… Ich kann mich erinnern, dass ich als Kind sogar mit meinen Eltern auf Tour in der Umgebung war. Da wurde der Handwerker angefragt und der schickte nach xy, weil er da den Zaun, Balkon etc. gebaut hatte… da war uns dann sogar Ort und Straße bekannt- war natürlich nicht im Internet… Ich würde mir die Fotos zeigen lassen und wenn die Fotos neutral sind, die auch veröffentlichen lassen. Zeigt ja auch, dass es bei euch schön geworden ist. Lg
Wie bist du den zu dem Handwerker gekommen? Was hat dich dazu bewegen ihm den Auftrag zu geben. Ich hoffe es lag nicht auch an tollen Bildern auf seiner Homepage oder ähnlichem.
Hallo Felica, Ich habe inseriert und er hat sich gemeldet. Ich kannte ihn nicht, im Internet ist nichts von ihm und von alleine wäre ich nie auf ihn gekommen (ganz andere Ecke). Überzeugt von sich, hat er mich im persönlichen Gespräch vor Ort.
Also, ich finde das überzogen, er hat nicht euch fotografiert und stellt euch mit Klarnamen und Adresse ins Netz... Ich würde es ihm erlauben, wenn du nicht willst, dann eben nicht, aber übertrieben ist es, finde ich.
Nur mal auf die Schnelle gegoogelt: Letzter Satz: Allerdings ist die Entscheidung dahingehend zu kritisieren, dass das Amtsgericht offenbar keine Ansprüche aus unerlaubtem Eingriff in das Eigentum geprüft hat. Hier ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Fotos ohne Einwilligung des Eigentümers angefertigt wurden. Es ist gut vertretbar, die ohne Zustimmung gefertigten Fotos in umfriedeten Räumlichkeiten als Eigentumsverletzung anzusehen (BGH, NJW 1975, 778).
So merkwürdig scheint meine Auffassung nicht zu sein......auch hier der letzte Satz. Zitat:Die Panoramafreiheit erfasst sämtliche Bauwerke und Gebäude, die vom öffentlichen Grund aus frei sichtbar sind. In diesem Fall kann der Unternehmer seine Arbeiten (Mauer, Verputz, Dachstuhl, Gehweg etc.) fotografieren. Aber hier ist zwingend zu beachten, dass die Bilder tatsächlich ohne weitere Hürden von öffentlichen Plätzen sichtbar sein müssen und auch nur aus dieser Perspektive die Bilder aufgenommen werden dürfen. Wer extra auf einen Baum klettern muss, die Garage betreten oder durch das Küchenfenster gucken muss, darf diese Bilder nicht ohne Zustimmung aufnehmen. Gleiches gilt für Werke hinter Hecken, Büschen und Balkonen. Ich finde es echt komisch wie locker die meisten hier damit umgehen, dass Handwerker ohne Wissen und Zustimmung im oder auf dem Privateigentum rumknipsen, sondern das als normal abtun.
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