mellomania
bei uns wurde in den garten un die hütte eingebrochen und ein sehr teures rad meines mannes gestohlen. 1399 euro wert. zweieinhalb jahre alt. da das rad jetzt sogar 1495 euro kostet, hätten wird dieses geld von der versicherung bekommen. war letzte woche die sache. heute haben wir einen minderjährigen auf dem total demolierten rad erwischt. lichter abgeschlagen, rahmen verbogen, achter, macken, etcpp. das rad ist in einem desolaten zustand. polizei angerufen nachdem wir den typ angehalten haben, die sagten sie hätten keine ressourcen jemand zu schicken. ich solle ihr den typ mal geben. der redete mit ihr und sagte seinen namen, sie sagte ach du bist es wieder. also polizeibekannt. er hätte das rad von einem kumpel bekommen, der den bruch gemacht hat, auch plizei bekannt. wir sollen das rad jeztt mitnehmen und das weitere wird später geklärt. wir sind so sauer. was geht jetzt weiter? versicherung wird nicht zahlen da das rad ja wieder da is. aber der schaden ist immens...kennt sich da wer aus? zivilrechtlich? aber der is minderjährig un der andre hat keinen wohnsitz. ob da was zu holen is? oh maaaaaaaaaaan
Mal ehrlich, was erwartest Du?
Ja was soll sie schon erwarten??!? Natürlich erwartet sie, dass jemand für den von ihr nicht verschuldeten Schaden aufkommt.
wir haben ein teures rad, einer kommt, klaut es aus langeweile, bricht bei uns ein, zerstört das rad, wir finden es so wieder und du fragst. was ich erwarte? nicht dein ernst dass du diese frage stellst. ich möchte das geld zurück um mir ein rad wieder zu kaufen, was dem entspricht, was ich hatte. hallo?
Hallo, ich weiß nicht, ob Du ein Rad, was dem Alten entspricht, wieder bekommst. Du schreibst, das das Rad jetzt sogar teurer ist, aber ob das die Versicherung interessiert? Sie werden sicher sagen, alter Neupreis und dann Zeitwert. Wenn da etwas aufgebrochen wurde, war sicher doch auch die Polizei da, oder?
Vandalismus am Rad ist doch nicht versichert oder?
Woher willst du wissen das die Versicherung nun nicht mehr zahlt? Meines Wissens nach hat man ein Wahlrecht wenn die Versicherung bereits gezahlt hat. Alternativ man behält es, lässt es reparieren und die Summe wird entsprechend gekürzt.
Wieso bist du der Meinung das die Versicherung nicht zahlt? Das Rad ist zwar wieder da, aber offenbar völlig demoliert. Ich würde mich erstmal bei der Versichwrung erkundigen.
Unsere Versicherung hat tatsächlich nicht gezahlt, als das Rad wieder aufgetaucht ist. Sie hat auch den Schaden nicht gezahlt, da nur der Diebstahl versichert war. Sehr ärgerlich! Und vor Allem nicht fair! Wenn der Täter nicht liquide ist, dann muss man leider selber für den Schaden aufkommen. Ich wünsche Dir bessere Versicherungsbedingungen.
Ohh, das ist aber blöd
Er hat das Rad von einem Kumpel der den Bruch gemacht hat?! Wie alt ist der Kumpel? Sind die Personalien von dem zu ermitteln? Dann wäre der nächste Gang für mich zur Polizei um eine Anzeige zu machen und Schadensersatz beim Zivilgericht einzuklagen. Hilft euch nicht sofort, da es alles etwas dauert, aber du kannst zumindest etwas tun.
der ders geklaut und den bruch gemacht hat ist 20 ohne wohnsitz. der andre minderjärhig. polizei kennt beide ja. hatten direkt angerufen als wir den typ erwischt haben. versicherung hat noch nix gezahlt, der schaden war da ja erst gemeldet..
Naja, aber gibt es ein Ermittlungsverfahren,- bzw. Strafverfahren?! Ein Einbruch ist ja nun kein Pillepalle.
Meine Antwort wird dir nicht weiter helfen und ist auch nicht besonders pädagogisch,aber ich ganz persönlich würde bei den Eltern vom Jungen zusätzlich noch vorstellig werden. Da würde ich verlangen dass die 1.schriftlich bestätigen dass der Kumpel das Rad kaputt gemacht hat (wer weiss ob die Polizei das überhaupt jetzt notiert hat??) und 2.den Kumpel (ich nehme an nicht minderjährig,da keinen festen Wohnsitz?!) aufsuchen und zumindest die Meinung sagen. Bei sowas könnte ich die Wände hoch gehen,mein Mann wäre garantiert bei einem von den beiden.
Ihr habt einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Typ A hat es geklaut, ggf. an Typ B verkauft, gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB ist aber bei Diebstahl § 935 BGB ausgeschlossen. Natürlich habt ihr einen Schadenersatzanspruch, meiner Meinung nach passt § 823 BGB wegen unerlaubter Handlung. Bei Minderjährigen ist eben die große Frage in wie weit die erforderliche Reife schon da ist. Ich würde auch erst einmal abwarten, ob die Versicherung tatsächlich nicht zahlt. Es wäre freilich besser gewesen ihr hättet das Fahrrad nicht entdeckt.
Der Herausgabeanspruch dürfte wohl kaum das Problem sein. Schadenersatzanspruch ist selbstverständlich gegeben, aber wenn die sich gegenseitig bezichtigen, den Schaden angerichtet zu haben, wie will man dann beweisen, wer das Rad wirklich kaputt gemacht hat? Und ein Schadenersatzanspruch besteht halt nun mal nur gegen denjenigen, der die Zerstörungen angerichtet hat. Außerdem sind - laut AP - wohl beide eher nicht liquide. Böse Sache.
Hattet Ihr denn der Versicherung schon alles gemeldet?
Dann würde ich erstmal gar nichts tun.
da bei der polizei angezeigt und bei der versicherung gemeldet war, können wir es jetzt nicht nicht melden. die haben sich vernetzt wegen aktenzeichen etcpp.
Das wäre dann auch Betrug gewesen.
Es kommt auf Deine Versicherungsbedingungen an, ob Deine Versicherung zahlt. Üblicherweise ist die von Dir geschilderte Konstellation nicht versichert, außer bei einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Schadenersatzansprüche hast Du natürlich. Problem wird nur sein, den Beweis zu führen, wer die eigentlichen Schäden herbeigeführt hat. Der Dieb wird sagen, der Minderjährige hätte das Rad kaputtgefahren, der Minderjährige wird behaupten, er habe es schon kaputt vom Dieb übernommen. Da sich der Schadenersatzanspruch nur gegen den tatsächlichen Verursacher richtet, könnte es schwierig werden, die Ansprüche durchzusetzen. Und selbst wenn man ein Urteil oder einen Mahnbescheid erwirken kann, ist immer noch die Frage, ob man jemals Geld sieht. Der schönste vollstreckbare Titel nützt einem leider gar nichts, wenn nichts Vollstreckbares da ist... Ich drücke die Daumen, dass sich irgendwie noch eine Lösung findet, am besten über die Versicherung.
Hallo, 1-.) würde ich die Versicherungsbedingungen prüfen was genau bei Fahrraddiebstahl versichert ist. Wie oft schon gesagt, ist es ja eigentlich kein Diebstahl (mehr). Dazu noch ist fraglich ob der Schuppen als Versicherungsort zählt oder nicht. 2.) Entschädigung über Hausrat ist IMMER der Haftpflichtentschädigung vorzuziehen! Denn dort bekommt ihr den Wiederbeschaffungswert, also das was Ihr jetzt für das gute Stück zahlen müsstet wenn es neu anzuschaffen wäre. Bei der Haftpflicht gibt es (immer) nur den jetzt noch aktuellen Zeitwert. Das bedeutet: Neupreis minus Abnutzung. Wobei in Eurem Falle zumindest die Reparaturkosten zu zahlen wären. WENN ihr einen haftpflichtigen findet! Auch ein Minderjäriger kann haftpflichtig sein. Sofern der Bub 14 oder älter ist kann man ziemlich sicher davon ausgehen dass er die geistige Reife besitzt. Superärgeröich ist es allemal :-( Gruss D Versicherungskauffrau :-)
Als versicherungskauffrau solltest du aber wissen dass immer neu vor Zeitwert Versicherung gilt... Da aber die normale hausratversicherung gilt, ist es leider kein Diebstahl mehr da das Fahrrad wieder da ist. Hier greift nur eine ganz spezielle fahrradversicherung die wenige Versicherer anbieten und kaum abgeschlossen wird. Du kannst wenn dann nur auf kullanz hoffen. Die einzige Möglichkeit ist die Diebe zu belangen, was in dem Fall hier schwierig wird. Ich kann dir kaum Hoffnung machen es sieht leider danach aus dass ihr auf dem Schaden sitzen bleibt. Ich hatte mal Kunden bei denen das Auto geklaut wurde. Dies wurde 2 Wochen später als Totalschaden aufgefunden, keine vollkasko vorhanden. Auto Schrott. Die Versicherung beim Auto teilkaso für Diebstahl zahlt hier leider nichts. Für gestohlene bleibt leider nur, besser sie bleiben unauffindbar.
Und noch eins, es gibt mittlerweile keine Verträge mehr ohne sogenannte Nachtzeitklausel. Daher spielt der Versicherungsort keine Rolle. Ich muss gerade echt den Kopf schütteln dass du dich als Versicherungskauffrau outest...
Sorry disereekk, da hab ich wieder zu schnell drüber gelesen. Du hast es doch richtig formuliert. Es gilt immer Hausrat vor haftpflicht. Mein Fehler. Dachte du stellst die haftpflicht über die Hausrat.
Nebenbei zu allem, was schon gesagt wurde: Die Hausratsveesicherung zahlt bei Fahrraddiebstahl meist nicht so teure Fahrräder. Der Höchstbetrag liegt bei den meisten bei 500-700 €. So ein teures Rad muss man ggf. extra versichern. Good luck!
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