Marge.S
Also das gesetz für uneheliche Kinder hat sich ja mittlerweile geändert. Was ist wenn ein Vater damals komplett auf alles verzichtet hat, als eben das alte gesetz noch galt . Kann man das Sorgerecht nun unter dem neuen Gesetz wieder beantragen ?
Ich kann es dir nicht mit Sicherheit sagen aber es wäre für mich denkbar. Sowas würde ich aber einen Fachmann fragen, Mutmaßungen nutzen dir nichts.
Wenn er alles abgetreten hat damals braucht er jetzt erhebliche Gründe
Denke auch das er erhebliche Gründe braucht, aber wie mf4 geschrieben hat würde ich beim zuständigen Amt nachfragen. LG
An und für sich ist es so, dass ein neues Gestzt nicht rückwirkend wirken kann. Was nicht heißen soll er könnte es nicht wieder versuchen zu beantragen, aber da braucht er schon mehr als "damals war das Gesetz noch anders".
und das müsste er doch irgendwie bekommen. Hm mal schaun
da kann sich die Mama aufm Kopf stellen oder sonst was machen
Eben.. das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Sobald die Vaterschaft anerkannt wurde, hat der Vater ein Umgangsrecht! Und wenn er das Sorgerecht einklagen will, dann kann er das sicher tun.. wie seine Aussichten dafür sind, weiss ich natürlich nicht. Aber potentiell besser als noch vor einem Jahr danke EU-Recht.
naja hab eben mit meiner freundin telefoniert und die arbeitet beim anwalt. sie bespricht es mal mit dem anwalt
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