Elternforum Rund ums Baby

Wer kennst sich aus ? Sorgerechtsfrage

Wer kennst sich aus ? Sorgerechtsfrage

Marge.S

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Also das gesetz für uneheliche Kinder hat sich ja mittlerweile geändert. Was ist wenn ein Vater damals komplett auf alles verzichtet hat, als eben das alte gesetz noch galt . Kann man das Sorgerecht nun unter dem neuen Gesetz wieder beantragen ?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Marge.S

Ich kann es dir nicht mit Sicherheit sagen aber es wäre für mich denkbar. Sowas würde ich aber einen Fachmann fragen, Mutmaßungen nutzen dir nichts.


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn er alles abgetreten hat damals braucht er jetzt erhebliche Gründe


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Denke auch das er erhebliche Gründe braucht, aber wie mf4 geschrieben hat würde ich beim zuständigen Amt nachfragen. LG


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Marge.S

An und für sich ist es so, dass ein neues Gestzt nicht rückwirkend wirken kann. Was nicht heißen soll er könnte es nicht wieder versuchen zu beantragen, aber da braucht er schon mehr als "damals war das Gesetz noch anders".


Marge.S

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

und das müsste er doch irgendwie bekommen. Hm mal schaun


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von Marge.S

da kann sich die Mama aufm Kopf stellen oder sonst was machen


berita

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

Eben.. das Umgangsrecht hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Sobald die Vaterschaft anerkannt wurde, hat der Vater ein Umgangsrecht! Und wenn er das Sorgerecht einklagen will, dann kann er das sicher tun.. wie seine Aussichten dafür sind, weiss ich natürlich nicht. Aber potentiell besser als noch vor einem Jahr danke EU-Recht.


Marge.S

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Antwort auf Beitrag von berita

naja hab eben mit meiner freundin telefoniert und die arbeitet beim anwalt. sie bespricht es mal mit dem anwalt