JuliaBonn
Mein Mann hat betriebsbedingter Kündigung zu Ende Oktober dieses Zwischenzeugnis bekommen. Wie kann man das bewerten (Zeugnisnote) ? Und ist die Klausel unten zulässig, dass man sich (bei bereits erfolgter Kündigung) noch eine weiter Zusammenarbeit wünscht? Hier das Zeugnis: Herr XXXX, geboren am XXXXX in XXXX, trat am XXXXX 2010 als Softwareentwickler in unser Unternehmen ein. Er ist in der Softwareentwicklung eingesetzt. Die XXXXXXX GmbH & Co. KG entwickelt und vertreibt die mobile Softwarelösung "XXXXX ", welche branchen-, ERP- und geräteunabhängig ist. Der Hauptfokus des Unternehmens liegt auf der Optimierung von Geschäftsprozessen in den Bereichen Lager, Produktion, Service und Vertrieb. Seine Tätigkeiten umfassten im Rahmen seiner Beschäftigung insbesondere folgende Aufgabenfelder und Verantwortlichkeiten: -Entwicklung von Offline Anwendungen im Bereich Service -Konzipierung der Funktionen mit dem Kunden sowie die Verfassung und Abstimmung der Konzepte mit dem Kunden -Eigenständige Installation sowie Inbetriebnahme der Software mit dem Kunden -Entgegennahme von Fehlern, Behebung von Softwareproblemen und Begleitung der Übernahme in den Produktivbetrieb Herr XXXX hat zudem zwei besonders komplexe Projekte eigenständig betreut und erfolgreich in den Produktivbetrieb begleitet. Er hat dabei alle auftretenden Probleme selbstständig und kompetent gelöst. In seinem Arbeitsbereich verfügt Herr XXXXX über sehr gute Fachkenntnisse. Besonders hervorzuheben sind hierbei seine Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen und zu analysieren. Herr XXXXX löst die ihm übertragenen Aufgaben auch unter schwierigsten Arbeitsbedingungen stets sehr gut und mit Umsicht, Wissen und Effizienz. Mit seinen guten Leistungen sind wir stets sehr zufrieden. Überdies setzt sich Herr XXXXXX stets mit äußerst beachtlichem Engagement in höchstem Maße für unser Unternehmen ein. Herr XXXXXX überzeugt stets durch seine persönliche Integrität und er verfügt in hohem Maße über die für diese Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist stets ausgezeichnet. Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XXXXXXXX ausgestellt. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Herrn XXXXXXXX für die bisher geleistete sehr hervorragende Arbeit zu danken. Wir wünschen uns eine noch lange währende konstruktive Zusammenarbeit.
Naja...ob zulässig oder nicht...das ist schlicht und ergreifend eine Frechheit sowas zu schreiben!
Also ich finde es ist ne glatte 1... der Schluss ist ziemlich dämlich...
Es schwankt zwischen 2 und 3, so sehe ich das. Die Rede ist ständig von "sehr gut" und "sehr zufrieden". Entweder der Schreiber weiss nicht, wie man ein wirklich gutes Zeugnis schreibt (hervorragend, stets zu unserer vollsten Zufriedenheit wären da die Standardfloskeln) oder er bescheinigt bewusst gutes Mittelmass. Der Schlusssatz hat es in sich und ist wirklich frech.
Ich meine mal gehört zu haben, dass die Schlussklausel ausdrücken soll, dass man sich nicht freiwillig von einem so guten Mitarbeiter getrennt hat, sondern aus betrieblichen Gründen dazu gezwungen ist, beschwören will ich das jetzt aber nicht. Das Zeugnis liegt wohl im sehr guten Bereich.
Bin kein Profi, aber ich meine es ist gut. Die Schlussklausel ist eine Frechheit.
eher Unaufmerksamkeit und damit wird das Zeugnis m.M. abgewertet, weil der Zeugnisschreiber ja eventuell überall Klauseln reingesetzt hat, die nicht der wahrheit entsprechen. Ich würde fordern, das der Abschluss mit betriebsbedingter Kündigung endet und alles gute für die Zukunft und eine gute neue Stelle.
und nicht das endgültige. So kann er sich doch bewerben, ohne direkt die betriebsbedingte Kündigung erwähnen zu müssen. Das Zeugnis als solches finde ich sehr gut.
dann ist es okay, ich habe Arbeitszeugnis gelesen und für mich als Abschlusszeugnis abgearbeitet. Jetzt wo Du es sagst... ne, dann ist es okay. Recht gut sogar, steht drin, was er besonders gut kann.