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Weiß jemand,wie lange ein Gutschein mindestens gelten muss?

Weiß jemand,wie lange ein Gutschein mindestens gelten muss?

Olis Mama

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Hallo! Wir haben letztes Jahr Ende Mai einen Gutschein für ein Restaurant bekommen,Wert 100 Euro,also nicht unerheblich wenig. Den wollten wir diesen Freitag an unserem Hochzeitstag einlösen,durch Zufall gucke ich auf den Gutschein,da steht klein abgestempelt,dass der Gutschein nach Ausstellung 6 Monate gültig ist... Schei*e! Darf das denn sein?Meine Schwiegermutter meinte,Gutscheine müssten eigentlich mindestens ein Jahr gültig sein. Da wollten wir ihn für einen besonderen Anlass aufheben und dann das.Ich hoffe natürlich auf Kulanz des Restaurants,aber was,wenn die den Gutschein ablehnen?Ist das wirklich möglich,Gutscheine von so hohem Wert auf so kurze Zeit zu begrenzen? Olis Mama


mf4

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

st der Gutschein befristet, sollte er rechtzeitig vorher eingelöst werden. Ein Gutschein muss mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind nicht zulässig, so das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07).


Olis Mama

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Antwort auf Beitrag von mf4

Also hat meine Schwiegermutter Recht und der Gutschein gilt noch,bis Ende Mai . Habe vorher auch nie was davon gehört,dass ein Gutschein nur 6 Monate gültig wäre...


Zero

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Mindestens 1 Jahr. Wobei ich finde, dass Gutscheine unbefristet gültig sein sollten - man hat Geld gegen Gutschein getauscht und Geld verliert seinen Wert ja auch nicht nach 1 Jahr, wenn man es nicht ausgibt (außer wenn wieder Krieg ausbricht - dann kann das schnell gehen).


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Ein Befristung ist zulässig, sie muss aber zumutbar sein! Hier in Österreich gibt es ein Urteil, das 2 Jahre vorsieht, auch im Gastronomiebereich!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Das darf m.E. nicht sein, ein Gutschein MUSS mindestens ein Jahr gültig sein.....so ist zumindest meine Info.


Hörbe

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Nein, das können sie nicht auf 6 Monate begrenzen. Ein Gutschein ist 3 Jahre lang gültig. Die Zeit beginnt mit Ablauf des Jahres, indem er ausgestellt wurde. Wurde er im Mai 2014 ausgestellt, ist er bis 31.12.2017 gültig. Schau mal hier nach: http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx Lieben Gruß, Hörbe (ich habe gerade erst einen Gutschein vom März 2012 eingelöst )


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

http://m.focus.de/finanzen/recht/recht-gutscheine-sind-drei-jahre-gueltig_aid_993680.html Schau mal. Die Ablauffrist beginnt sogar erst mit Jahresende des Erwerbjahres


Olis Mama

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Also stimmt es,wir können das Geld am Freitag nach Herzenslust verprassen ,was wir auch tun werden . LG Olis Mama


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

Ich würde da erst nach dem Essen damit rausrücken, dass ich mit Gutschein zahle und das Kleingedruckte hatte ich ja gar nicht gesehen. Außerdem sei das eh hinfällig, da nicht zulässig. Nicht dass der Service leidet :)


Olis Mama

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Jupp ,so wird es gemacht!Wer klärt schon im Vorfeld die Bezahlerei...hast Recht!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Man kanns auch übertreiben... es spuckt sicher keiner in die Suppe und warum sollte man vor einer Bestellung oder einem Einkauf überhaut kundtun, wie man bezahlt.


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von Olis Mama

...denn das ist auch die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche. Kürzere Laufzeiten sind möglich, wenn sie sich aus den Umständen des Einzelfalls ergeben. Schau mal hier, da sind alle Frage beantwortet: http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx Viel Spass und guten Appetit :-)