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Weiss einer eigentlich wie oft man Schnee räumen MUSS?

Weiss einer eigentlich wie oft man Schnee räumen MUSS?

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Hab heutmorgen konstant alle 45 minuten meinen Bürgersteig von den Schneemassen frei geschippt..mein Schatzi hat gesagt das bräuchte man gar nicht so oft die Leute die arbeiten gingen würden das ja auch dann acht stunden nicht machen..aber wenn da was passiert??? Ich bin da doch lieber übervorsichtig! Wie oft MUSS man das denn machen? lg silvi


!Kalabrien_Mum!

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Das kann ich dir leider nicht sagen....du kommst mir so bekannt vor, hmmm..... warst du schon länger nicht mehr da oder so?? Wir räumen unser Einfahrt und das war´s...


PaulaJo

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Bei uns ist es so: *Die Gehwege und Mischflächen sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.* Obwohl ich einiges nicht ganz nachvollziehen kann,lch.


nilo1988

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Naja, fall's einer hinfällt, muss dieser ersteinmal beweisen, dass er aufgrund eures Versäumnisses Schnee zu schippen oder Split zu streuen, hingefallen ist. Und es kommt drauf an, was in eurer Gemeinde- oder Stadtverordnung geschrieben steht. In meiner alten Heimat musste bis um 8 in der früh der Gehweg so geräumt sein, dass man ohne Hindernisse darüber schreiten kann.


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Antwort auf Beitrag von nilo1988

also ist das in etwa ein bisschen so wie mit der neuen Winterreifenverordnung oder wie *lach* Naja so genau weiss ich nicht was in der Gemeindeverordnung steht und auch im Mietvertrag ist das nicht so wirklich klar beschrieben...ich werds wenn ich zu Hause bin dann machen wann ich es für angemessen halte...heut morgen wars halt auch echt schlimm. @kalabrien Mum ja ich bin schon ganz ganz lang hier im Forum aber durch bissl Heckmeck privat war ich nun im letzten Jahr nur sporadisch online :-) hab aber wieder Internet und werd wieder öfter da sein :)


safrarja

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Hallo ! Bei uns ist es so wie bei Paulajo ! Notfallls muß man sich jemanden dafür besorgen ,wenn man selber es nicht kann


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Stand bei uns letzte Woche in der Zeitung (Freie Presse): man muss wochentags um 7 Uhr geräumt haben, wenn vorher was passiert ist es Pech des Passanten danach kann man nach - jetzt nagle mich bitte nicht ganz fest - nach 6 oder 8 Stunden wieder schippen, man ist nicht verpflichtet, ständig zu beräumen


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aber das müsste auch alles in der Gemeindeordnung drin stehen. Wenn jemand hinfällt und es ist nicht geräumt (weil man z.B. zur Arbeit war), haftet man für den Unfall. Dann muss man die Aufgabe eben dann einen Dritten übertragen.


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ich war heute noch nicht vor der Tür, weil mein Junior krank ist, ich glaube, unser Vermieter hat heute noch GAR NICHT beräumt, obwohl wir dafür fleißig Nebenkosten bezahlen


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Wenn ihr keine Räumpflicht vom Vermieter übertragen bekommen habt dann ist es auf alle Fälle sein Problem, wenn was passiert.


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Siehst du etwas STÄNDIG den Tag über beim Schneeräumen? Ich suche mal den Link zu dem Artikel raus, aber da stand eindeutig drin, dass man nicht zu STÄNDIGEM Beräumen verpflichtet ist.


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wenn wir nicht da wären würde halt auch nicht geräumt (so wie heut nachmittag)...hmm... hier in der Strasse räumen eh die wenigsten, nicht mal die Gemeinde kriegt geregelt die Bushaltestellen mal einigermassen Frei zu machen..wir sind eher ne ausnahme als die Regel aber im Mietvertr. steht Räumpflicht drin nur nicht wie oft *lol*


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Jupp, mein Schwiegervater macht das ;-) Grundsätzlich ist der Eigentümer (Vermieter) für das Räumen und Streuen des Gehsteigs vor dem Haus und der Wege auf dem Grundstück verantwortlich. Er kann diese Pflicht aber im Mietvertrag durch eine entsprechende Regelung dem Mieter übertragen: entweder durch ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag oder durch den Verweis auf die Hausordnung, wenn die Schneeräumpflicht dort geregelt ist. ( OLG Frankfurt,16 U 123/87). Dies entbindet den Vermieter aber nicht von seiner Pflicht, zu kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht ordnungsgemäß nachkommt (OLG Dresden, 7U905/96), denn bei einem Unfall haften Mieter und Vermieter gesamtschuldnerisch. Selbst wenn kein Schaden eintritt, können bei Versäumnissen Bußgelder drohen. Wird die Schneeräumpflicht an Dritte übertragen und die Durchführung nicht kontrolliert, haftet laut Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg der Hauseigentümer im Schadensfall. Problematisch wird die Situation auch, wenn der Schneeräumpflicht wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht nachgekommen werden kann. In diesem Fall ist man verpflichtet, Vertretung zu beschaffen (OLG Köln, 26 U 44/94). Geräumt muss der Fussweg ab 7 Uhr früh sein. Bis 20 Uhr sollte dies auch so bleiben (OLG Köln, 2 U 159/85). Die Häufigkeit ist nicht genau festgelegt, ebenso die Art des Streuens. Relevant ist nur, daß die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Zu vorbeugenden Maßnahmen ist man jedoch nicht verpflichtet (BGH, III ZR 148/62), außer es wird etwa in den Medien vor Eisregen oder ähnlichem deutlich gewarnt. Was, wenn doch ein Schaden eintritt? Dann übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung den Schaden. Doch Vorsicht! Wird die Wohnung oder das Grundstück nicht ausschliesslich privat genutzt, benötigen Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung. Quelle: Focus Online Verkehrssicherheitspflicht steht da drin, also nichts mit ständig, aber wenn es wieder zugeschneit ist, muss man räumen...


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Tja, dann kanns teuer werden, wenn die Oma Hilde hinfällt....


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http://www.kanzlei-lbk.de/einzelmeldung/items/alle-jahre-wieder---die-schneeraeumpflicht.html Hier ist auch noch mal ein Link


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http://gesichtet.net/2010/01/schneeraeumpflicht-in-welchem-mass-muss-ein-mieter-winterdienst-betreiben/ Und noch einer


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In der Gemeindeordnung (oder wie das heißt) steht folgendes drin: In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. So ist es also richtig. Bei uns hat man bei Dauerschneefall keine ständige Räumpflicht. Wenn ja, dann wäre das ein Super-Geschäft für die Räumdienste.


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Ich glaub, die Gemeindeordnung steht da auch über den anderen Richtlinien (ich bin mir da nicht ganz sicher) In den Links, die ich oben reingestellt habe, steht es eher schwammig drin, also auch wenn wieder es nötig ist (z.B. bei weiteren Schneefall) Wir haben zum Glück keinen Gehweg vor dem haus und müssen uns nur selbst freibuddeln bei Schnee. Wohnst Du in einem Schneefallgebiet? Berge?