Mutti69
Ich habe über eBay was verkauft (großes Teil, nur Abholung), Auktion lief letzte Woche Mittwoch aus. Die Käuferin hat sich 2 Tage später (Freitag Abend) erstmals gemeldet, sie hätte meine Mails nicht gesehen, bzw. übersehen. Ob den Samstag möglich wäre, sie möchte nicht unter der Woche im Berufsverkehr fahren (liegt ja an ihr, wann sie fahren will, wir machen da keine Beschränkungen). Ich habe ihr Abends noch zurück geschrieben, ja, geht, habe ihr die Tel. Nr. gegeben. 3 Tage wieder nicht gemeldet, dann schrieb sie wieder via Mail. Ob es denn Samstag gehen wurde, also DIESEN Samstag. Ja, klar, geht, sie hat ja Tel. Nr., soll halt kurz mal durchklingeln. Bis heute wieder keine Reaktion. Ich schätze, die taucht wieder nicht auf. Ich will sie nachher nochmal anschreiben und ihr auch eine Frist setzen, bis wann die Ware abgeholt werden muss. Was wäre eine angemessene Frist? Möglichst kurz, wir brauchen den Platz! Wäre von Heute bis Mittwoch zu knapp? Sind 4 Werktage ab Jetzt...10 Tage ab Kaufdatum? Wie war das bei eBay? Nach 10 Werktagen kann ich sie melden? LG
Also ich finde schon, dass 10 Tage durchaus reichen sollten. Du kannst dich ja nicht jedes mal hinsetzen und warten bis die gnädige Frau mal vorfährt
ich kenne die entfernung nicht, aber sie wird ja nicht von münchen nach hamburg reisen müssen. also ich finde die frist dann durchaus ok. ich finde immer so ein rumgeduckste schrecklich, soll sie doch sagen was sie will (doch zu teuer, keine möglichkeit abzuholen - obwohl es gibt ja auch taxis) ob du dich dann darauf einläßt wird sie sehen, aber dieses geeiere hasse ich dann immer
Da die Verkäuferin dir selbst bereits zwei Termine innerhalb einer Woche angeboten hat und sie ihrem eigenen Vorschlag nicht nachgekommen ist, kann der Mittwoch unmöglich als unangemessen gelten. Wenn du wirklich nett sein willst, dann biete ihr noch einen Samstag an. Hast du Name und/oder Adresse bzw. Telefonnummer von der Dame?
Adresse habe ich und eine externe Mailadresse vom Ehemann auch. ;-) Telefonnummer gibt es keinen Eintrag, sonst hätte ICH mich an den Hörer begeben.
Fein, dann könntest du die Fristsetzung auch mit der Post zustellen lassen, wenn sie morgen auch nicht erscheint. Mit Verweis auf Paragraph 433 BGB und den Pflichten des Käufers (Bezahlung UND Abnahme der gekauften Ware)..... ![]()
Eine Frist zu Abholung setzen, 10 Werktage bzw. 14 Kalendertage sind wohl ausreichend. Am besten fixes Datum nennen: Abholung bis zum 05.05.15. Frist sollte nicht Samstag oder Sonntag enden. Ganz wichtig: für den Fall des fruchtlosen Verstreichens den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dann komm Käuferin in Annahme- und Schuldnerverzug (wichtig, falls Sache beschädigt wird und für evt. Schadenersatz). Dann kannst Du die Sache auch erneut verkaufen.
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