Engelchen123
Das steht in der Mahnung: ...Das Versicherungsvertragsgesetz berechtigt uns, gleichzeitig mit dieser Fristsetzung das Versicherungsverhältniss zu kündigen. Von diesem Kündigungsrecht machen wir gebrauch und kündigen die o.g. Versicherung(en). Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nioch mit der Zahlung im Verzug sind. die Wirkung der Kündigung fallen fort, wenn sie innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung nachholen... . Ist die Versicherung nun weg???
Dann weg, wenn bis zum Fristablauf der Versicherungsbeitrag nicht gezahlt wird.
nach dem 1 Monat ja
Also selbst wenn der offene Betrag noch gezahlt wird ist die weg. Richtig?
Nein, wenn der offene Betrag gezahlt wird, bleibt die Versicherung erhalten.
Na gott sei dank.
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