Susanne.75
Heute morgen kam ja im KiGa Thema 2 Wochen Streik ab Freitag auf. Nun wird seitens einiger Eltern über ne Notbetreuung durch Eltern im Kindergartengebäude nachgedacht. Küchenpersonal darf nicht streiken, wäre also da. Aber wie soll das versicherungstechnisch gehen? Wenn einem Kind oder den Inventar was passiert? Hat da wer Erfahrung? Es war schlimm heute morgen. Da flossen schon Tränen. Der Streik gefährdet echt Existenzen. Denn es müssen dadurch welche um ihre Arbeit fürchten (Bsp. Probezeit ohne Urlaubsanspruch).
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Kiga das zulässt.
Wenn Du Dich da reinstecken willst, rufe im zuständigen Ministerium Deines Bundeslandes an. Ich vermute aber mal, das bei einer durch die Eltern organisierte Notbetreuung kein Versicherungsschutz über die Gemeinde besteht (ist jetzt nicht 100 % sicher meine Aussage)
Ich schließe mich an, ich glaube das lässt sich sooo nicht organisieren. Dann versucht doch die Eltern zu gewinnen, die ohnehin zu Hause sind oder ein Frei irgendwie organisieren können. Vielleicht können die jeweils zumindest die "Härtefallkinder" mit betreuen. In der Regel sind das ja dann doch nur ganz wenige. LG
Ich weiss nicht, ob das zulässig ist, dass die Eltern im Kindergarten die Notbetreuung übernehmen. Bei uns hier im Umkreis streiken auch die städtischen Einrichtungen. Die Stadt hat aber eine Notbetreuung in den kirschlichen Einrichtungen eingerichtet, so dass die Kinder, die nicht anderweitig betreut werden können, in den kirchlichen Kindergärten untergebracht werden können. Dies gilt aber nur für Kindergartenkinder ab 3 Jahren. Für U3 Kinder gibt es keine Notgruppe. Vielleicht gibt es sowas bei euch auch. Frag da mal bei der Stadt nach. Gruß Sylvia
Wir haben immer mal wieder dann ein zwei Kinder genommen, oder haben für den Tag dann einen Ausflug mit den Kindern gemacht. Also die Eltern die sich frei nehmen konnten. Über Wochen ist natürlich auch echt hart, und ich finde das unverantwortlich. Krankenschwestern dürfen im Dienst nicht streiken weil es dann ja zu Pflegeausfällen käme. Aber Erzieher dürfen das? Kann ich gut verstehen das da Tränen fließen, meine Hermesfrau war auch schon kurz vorm Durchdrehen grade bei der ich immer meine Pakete abgebe. Das sind dann nämlich genau die Jobs die dann ruckzuck weg sind nach 14 Tagen. Ich weiß das die Stadt Notgruppen einrichten müssen, das würde ich beim zuständigen Amt erfragen. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das Eltern den Kiga leiten dürfen.
...ebenso wie Ärzte und anderes Pflegepersonal auch. Einzig Angestellte der Kirchen und Beamte dürfen nicht streiken.
...sind alle Beteiligten hoffentlich haftpflichtversichert? Ich meine wirklich alle, sowohl Eltern, die die die Notbetreuung machen als auch die, die sie nicht machen. Und die Kinder sollten auch eine Haftpflicht haben. Diese Versicherung einfach mal kontaktieren: gilt das auch, wenn ich auf fremde Kinder aufpasse? Meiner Ansogt nach ja, fragen kostet aber nichts. Dann: Meiner Ansicht nach ist dies ein Fall von Notbetreuung, gleichzusetzen mit der Betreuung eines kranken Kindes oder der plötzlich notwendig gewordenen Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz. Und damit ist es nach meiner Ansicht auch kein Grund für eine Kündigung. In der Probezeit ist das natürlich anders, da kann ja grundlos gekündigt werden. Hier würde ich raten, mit dem/der Vorgesetzten zu sprechen, offen und ehrlich.
Das würdet ihr also genauso wie bei einem Unfall in privater Freizeit über die Krankenkasse abwickeln müssen. Das sollte vorher allen Eltern so gesagt werden. Haftpflichtmäßig wären dann wohl auch die Eltern dran. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kita das mitmacht.
...kann ich eigentlich auch nicht. Aber man könnte das schon regeln, man kann ja durchaus für eine gewisse Zeit auch Räume "untervermieten". Oder vertragliche Haftungsfreizeichnungen vereinbaren. Da ginge schon. Aber wie gesagt: ich glaube nicht, dass die Kita das macht.
So einfach ist das nicht. Versichert sind Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches. Und das erfüllst Du als Eltern nicht. Es sei denn, die zuständige Unfallkasse würde dem zustimmen.
Wir reden vom SGB VIII, oder? ;-) Sie sind nicht wie üblich versichert, insbesondere nicht unfallversichert. Das ist klar. Hier greift die gesetzliche KV, ob die Privaten auch zahlen weiss ich gar nicht (noch ein Punkt, den ich klären würde...). Allerdings ist es meiner Ansicht nach möglich, vertraglich fast alles zu regeln, was das angeht. Mit eben dem Risiko, dass einzelne Klauseln dann nicht zulässig sind und es Stress gibt. Deswegen macht das wohl keine Kita mit. Im Grunde sind wir uns also einig.....
Sehr gut. ![]()
Die Eltern untereinander? Also das die Eltern ein-zwei Kinder mitnehmen und Zuhause aufpassen? Zumindest bei denen, deren Eltern sonst die Kündigung ins Haus flattert.
Eine Mutter war der Meinung, dass die verpflichtet sind, das Gebäude zur Verfügung zu stellen. Ich weiß nicht, woher sie das hat. Nun wird mir gerade geschrieben, dass es 2 oder 3 Erzieher gibt, die nicht in der Gewerkschaft sind. Vielleicht kriegt man das dann ja hin, dass sie sich der "Härtefälle" annehmen. Kündigungsschutz hat man wohl, aber wenn man keinen Urlaub mehr hat, dann kann (muss nicht) der Arbeitgeber ohne Bezahlung freistellen. Aber ein halber Monat ohne Gehalt bei gleichbleibenden Kosten?... Ich müsste mir nicht ganz so den Kopf machen, hab vorhin mit meinen Eltern ne Lösung abgesprochen. Aber mir tat es heute morgen so leid um die Mama in der Probezeit. Die hatte echt Angst und wusste nicht, wie sie machen soll. Zwei Kinder und alleinerziehend ohne greifbare Verwandtschaft. Da hat man ja schon Glück, wenn der Arbeitgeber sie nicht nur aufgrund der potentiellen Gefahr fallen lässt, wenn ihm das bewusst wird. Mal sehen, wie da nun geregelt werden kann.
Tagespflege? Vielleicht ist das eine Notlösung? Eine Tagesmutter oder vater suchen? Über das Jugendamt oder Familienbüro?
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