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Unterhaltsvorschuss - Antrag möglich?

Unterhaltsvorschuss - Antrag möglich?

Kolkrabe

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Ihr Lieben, ich habe eine Frage wg. UVG: Dort steht überall etwas wegen Beistand, Gerichtsurteile, Anwalt. Ich möchte den Unterhaltsvorschuss beantragen, da ich, trotz Vollzeitjob, den Unterhalt gebrauchen kann. Der Vater arbeitet schlichtweg nicht, daher der Antrag. Meine Frage: MUSS ich zwingend ein Klageverfahren durchgemacht haben? Brauche ich einen Anwalt? Oder kann ich den Antrag auch so stellen? Der Vater bezieht Leistungen vom Jobcenter, die Klage und Beistandschaft kann ich mir sparen. Danke für Eure Hilfe!


Sternchen080808

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Hallo, das kannst du ohne weiteres beim ortsansässigen Jugendamt beantragen! Lg und viel Glück


juleba

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Ja. Kannst du beantragen. Die Stelle ist meist beim Jugendamt angesiedelt. Wenn du bisher noch nie Unterhaltsvorschuss für das Kind bekommen hast, würde sich das Finanzamt darum kümmern, sich das Geld vom anderen Elternteil zurückzuholen (sofern dieser leistungsfähig ist). Ggf. machen die dann ein Klageverfahren, davon bekommst du aber i. d. R. nicht viel mit. In Richtung Beistandschaft geht es nur dann, wenn der andere Elternteil mehr Unterhalt zahlen könnte (als die Unterhaltsvorschussleistungen).


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

bevor das JA Dir UHV für das Kind zahlt, prüfen die erstmal, ob der KV wirklich zahlungsunfähig ist. Ich kann Dir nur empfehlen, und das ist halt auch der Weg, schnellstmöglich einen Termin beim JA auszumachen und auch die Beistandschaft fürs Kind zu beantragen (kostet nix, schadet nix) Alle Unterlagen mitnehmen, die Du das Kind/Euch betreffend in die Hände bekommen kannst. Mach Dich auf eine lange Reise gefasst :(


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Lass dir einen Termin geben beim JA. Dann die Beistandschaft beantragen.Die gucken was zu holen ist.Ihm dürfen nur 1160Euro bleiben.Ans Jug.Amt wird er auch überweisen und die leiten dir das Geld dann weiter.So kann er nie sagen ich kann diesen Monat mal nicht bekommste später. Die überprüfen auch ob sich sein Einkommen geändert hat. Und alles was er nicht zahlen kann bekommst du als Vorschuss vom Amt bis zum Mindestunterhalt.Das ist aber nicht die Summe der Düsseldorfer Tabelle sondern etwas weniger.


Schnegge89

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Antwort auf Beitrag von Kolkrabe

Du machst Beistandschaft und UVG innerhalb von 5 Minuten beim Jugendamt. Die Beistandschaft sorgt einfach dafür, dass du mit dem ganzen Drumherum nicht belästigt wird. Ich bekomme nur ein mal im Jahr einen Brief mit Fragen, ob sich was geändert hätte. Der Kindsvater auch. Die kümmern sich um alles und du bekommst das Geld. Anwalt oder Gericht braucht es nicht.