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Unterhalt für Frau / Betreuungsunterhalt..??

Unterhalt für Frau / Betreuungsunterhalt..??

Keks10

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wenn Mann ca. 1500-1600 euro netto hat, muß er da noch der frau unterhalt bezahlen..? wird das bei den Ämtern akzeptiert, wenn man sagt, man verzichtet drauf..??


2xmami

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Antwort auf Beitrag von Keks10

nein, es wird zb. von der arge ganz und gar nicht akzeptiert. in dem fall hat "mann" pech gehabt.


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Antwort auf Beitrag von 2xmami

??? Nach der Scheidung und den sechs Jahren? Kannst Du mir das noch einmal mehr erklären, wie Du das meinst? Danke


2xmami

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äh, ich hab jetzt erst noch mal näher hin gesehen ich meinte natürlich den unterhalt für das kind/ die kinder. da muß "mann" zahlen. egal, ob er dann selbst kein geld mehr für sich hat oder nicht. (meinem nachbarn geht es zur zeit so)


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Antwort auf Beitrag von 2xmami

Du hast mich eben schon durcheinander gebracht, wobei mich das bei der ARGE auch nicht wundern würde. Kinderunterhalt ist ein anderes Thema, da ist es klar.


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Antwort auf Beitrag von Keks10

Die Ämter interessieren sich nicht um die Belange der Frau, sondern nur um den Unterhalt des Kindes (auf den nicht verzichtet werden kann / sollte). Betreuungsunterhalt ist bei Verheirateten bis 6 Jahre (Ausnahmen sind möglich) des jüngsten Kindes und drei jahre bei wilder Ehe. Dannach sollte die Frau auch mal wieder selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Das betrifft jetzt nicht den Kindsunterhalt.


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ot


2xmami

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ist es nicht so, bis 3 jahre oder bis das kind in einer kita unter gebracht ist und frau wieder arbeiten gehen kann?


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Sicher? Aber doch nicht bei der Betreuung unter 6 Jahren, oder? Ich mein das so, das das Kind sechs Jahre (Grundschule) sein muss. Irgendwie habe ich das gelesen. Grüße


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http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/1_bgh_urteil_-_betreuungsunterhalt_nach_unterhaltsrechtsreform-210.html


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Danke.... Tja, das wußte ich noch nicht. Grüße


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Antwort auf Beitrag von Keks10

Sobald Du ALG II beantragst, wird nach Deinem Einkommen gefragt. Wenn Dein Mann nicht nur an die Kinder, sondern von seinem Einkommen auch Unterhalt an Dich zahlen könnte, dann kannst Du nicht freiwillig darauf verzichten, damit der Steuerzahler dann großzügig den Anteil Deines Mannes übernimmt.