jannas
Hallo, kann mir jemand weiterhelfen? Kind wird 18. Der Vater zahlt bisher Unterhalt (110 % laut Düsseldorfer Tabelle, Titel unterschrieben). Einkommensverhältnisse lange nicht überprüft. Ist auch ok für mich, bin froh, dass es inzwischen so läuft. Nun steht der 18. Geburtstag an. Kind geht zur Schule, kein Einkommen, lebt bei mir. Ich habe es so verstanden, dass sein Einkommen (unbekannt) und mein Einkommen (monatlich netto 960 Euro) zusammen gerechnet werden. Durch die Summe wird die Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Der Betrag würde prozentual auf den Vater und mich aufgeteilt. Ich liege deutlich unter dem Selbstbehalt. Würde das bedeuten, der Vater muss die komplette Summe, die dem Kind laut Tabelle zusteht, an das Kind überweisen, da ich nicht zahlen "kann" (wegen zu wenig Einkommen) ? Natürlich nur, wenn er nicht selbst unter das Selbstbehalt kommt. Es gibt nämlich noch zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder. Persönlicher Kontakt zum Vater besteht seit Jahren nicht mehr. Nun hat der Vater per WhatsApp "angeboten ", ab Volljährigkeit die Summe laut 110 % der Düsseldorfer Tabelle ab 18 zu zahlen. Im konkreten Fall würde es bedeuten, es wird für ihn weniger. Statt 477,50 Euro wären es nur noch 407 Euro. Er findet das richtig, da dann das komplette Kindergeld abgezogen wird. Einerseits hätte ich gerne Ruhe und Frieden. Andererseits glaube ich, wenn richtig berechnet werden würde, müßte er mehr als 407 Euro zahlen. Genau wissen kann ich es nicht, da mir sein Einkommen nicht bekannt ist. Kann mir jemand einen Tipp geben? Viele Grüße von Jannas
Hallo, bei der Einstufung wird nur das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall des Kindsvaters, angeschaut. Du selbst leistet ja Naturalunterhalt, weshalb dein Einkommen keine Berücksichtigung findet. Wenn der Kindsvater also 2.500€ z.B. verdient würde es ja passen mit der Einstufung. Wenn es einen Titel gibt, der nie angepasst wurde, dann gilt der. Sobald dein Sohn volljährig wird muss er sich selbst um die Durchsetzung des Unterhaltes kümmern. Wenn ihr also glaubt, dass der Vater mehr verdient und mehr zahlen muss dann müsst ihr dem nachgehen. Die Düsseldorfer Tabelle ist übrigens nur ein Richtwert, kein rechtliche Vorschrift oder Gesetz. Ein Richter kann auch etwas abweichendes entscheiden.
Ich würde es darauf beruhen lassen und froh sein, dass er nicht damit um die Ecke kommt, dass du auch mehr arbeiten könntest um etwas beizusteuern.
Vielen Dank
Der Titel gilt weiterhin - bis er abgeändert wird bzw. kein Bedarf mehr besteht. Das hälftige Kindergeld wird ja jetzt schon abgezogen. Warum sollte bei ihm jetzt das volle Kindergeld berücksichtigt werden? Dein Einkommen wird ab 18 berücksichtigt - ob du deinen Anteil dann mit Unterkunft / Verpflegung ‚verrechnest‘, kannst du mit deinem Sohn besprechen. Da Du selbst nicht viel verdienst und dein Sohn kein eigenes Einkommen hat, würde ich darüber nachdenken, einen Beratungsschein für den Sohn zu holen und eine Neuberechnung durchführen zu lassen. Dann weiß er die nächsten Jahre in etwa, was er vom Vater / Dir erwarten kann. Ggf. wird Dir dann ein fiktives Einkommen zugeschrieben (warum verdienst du so wenig?). Wir sind gerade auch an diesem Punkt...ich finde es lustig, dass die Väter mit dem 18.Geburtstag plötzlich ‚aktiv‘ werden, wenn sie ggf. ein paar Euronen sparen können. Allerdings werde ich hellhörig, wenn das so flapsig mal eben geändert werden soll.
Vielen Dank. Ich arbeite nur 20 Stunden mit Steuerklasse 5, da bleibt nicht mehr übrig. Mehr ist schwierig. Es gibt zwei weitere Kinder, eins davon mit Pflegegrad 4. Langweilig ist mir nicht.
Das glaub ich Dir. Vermutlich würde bei deinem Einkommen die Lst-Kl. korrigiert berücksichtigt o.ä. - ich arbeite Vollzeit und bin in der II....das ist hierbei einfacher. Was sagt dein Sohn denn dazu? Im Grunde ist es ja seine Entscheidung, ob er das so hinnimmt oder eine Überprüfung möchte - das sollte ihn mit Beratungsschein vom Amtsgericht max. 20 Euro kosten.
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