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Unsere Bildungspaketsachbearbeiterin SinnlosBeitrag

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Mitglied inaktiv

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Argh! Kind 1 fährt nächsten Monat zur Klassenfahrt, vor 6(!) Wochen hab ich den Antrag reinreichen können, da erst da die Kosten feststanden und man sich endlich einig war *seufz*. Bis zum 15. muss die Fahrt bezahlt sein, es kam bisher nix. Angerufen. Sie hat den Antrag nicht einmal bearbeitet, sie hätte den erst vor zwei Wochen nach ihrem Urlaub bekommen. Hat sie 4 Wochen Urlaub gemacht oder wie? Sie dann ganz trocken, dass schaffe sie nicht. Feiertage usw. Super. Ausserdem fehle noch die Bestätigung seitens der Schule. Die war dabei, ganz sicher! 1. Option: Ich zahle selber und bekomme das Geld wahrscheinlich nicht wieder, da wir es ja doch selber zahlen konnten(sagte die nette Dame). 2. Option: Ich warte ab und laufe Gefahr, dass mein Kind nicht mitkommt. Und nun kam Kind 2 mit ihrem Zettelchen, sie fahre bald auf Klassenfahrt... Bei dem Arbeitseifer ist es mir aber vergangen, denn auch Kind 2 hat 6 Wochen Zeit, das Geld zu überweisen... Schafft die Dame doch niemals, das zu bewilligen. Deshalb beantrage ich bei ihr auch keine Bildungskarte(mehr, totales Desaster!), lediglich die 70 Euro pro Kind für Schulbedarf im August und die 30 Euro im Februar. Habe mich nun für Option 1. entschieden und auch dafür, der Dame keinen weiteren Antrag auf Übernahme der Kosten der Klassenfahrt zu zu muten. Dann knausere ich eben noch mehr, ägere mich weniger und meine Kinder können fahren. Bin genervt.


Pupsliese

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anstatt beim mt zu fragen.


Moehre700

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Wenn Du rechtzeitig einen ANtrag abgegeben hast und dieser berechtigt ist, ihr also Anspruch auf Zahlung hattet zum Zeitpunkt der Antragstellung, dann muß grds. auch gezahlt werden. Auch, wenn ihr das dann doch selbst stemmen konntet. Lass' Dich nicht am Telefon von der Sachbearbeiterin abwimmeln, die keinen Bock hat und keine Ahnung!


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Furchtbar wie man den Staat ausschröpft wo Du doch oben geschrieben hast das Du es selber zahlen könntest.


sterntaler82

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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

Sag mal spinnst du jetzt total, was ist daran verkehrt etwas zu beantragen fürs kind, was ihr zusteht?! Du bist echt einfach das letzte! Und ja ich habe auch mal Harz 4 bekommen , nach ner Trennung stand ich mit drei Kindern alleine da und ich glaube ernsthaft meine Kinder sind gescheiter als dein Sohn, bei so einer Mutter ich könnte echt kotzen


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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Die Ärmste versucht schon den ganzen Tag mit Sinnfreien Provokationen Aufmerksamkeit zu erhaschen. Lass sie einfach labern.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Ignorieren, sie will nur provozieren.... Aber ich denke es wird mal wieder Zeit für eine Mail an die Redaktion. Aber wäre echt schade um den so wunderbar passenden Nicknamen...


sterntaler82

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aber da konnte ich es mir nicht verkneifen. Sorry


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Hier sind andere Meinungen wohl nicht erwünscht? Muss euch jeder hier nach dem Mund reden?


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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Lies einfach die Sprüche, die sie heute schon vom Stapel gelassen hat. Sie bettelt geradezu um Aufmerksamkeit, oder darum, dass der Nick gesperrt wird. Einen neuen Nick hat sie ja schon am Start.


ösitina

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Sogar bei mir hat sie es schon versucht, und das muß echt was heißen, die Verzweiflung muß schon riesig sein


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

Andere Meinungen ja aber DEINE definitiv nicht!!!


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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Danke sehr :) Der Meinung bin ich nämlich auch. Anspruch besteht immer noch, da wir Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen. Die hat keine Lust, stimmt schon. Denn ausser Arge kenne ich keine Behörde die so lange braucht.


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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

GsD interessiert mich dein gepupse nicht ;)


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Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Lass sie. Eigentlich tut sie mir fast leid. Aber nur fast. Danke


PaulaJo

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Und ich sagte vorhin noch dass sie heute ganz fett auffährt, neuer Nick wurde ja schon eingeführt. Ich sollte Hellseherin werden....


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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Noch bekommt sie mit dem Aufmerksamkeit. Bis auch der letzte schnallt, dass es Kerstin ist, dann ist's vorbei :)


wolke76

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

Soll ich dir ne Glaskugel schicken? Ich wollte ja gar nicht mehr reagieren aber heute ging es irgendwie nicht...


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Ich habe hier so ein Kelten-Orakel, das funktioniert vielleicht auch


Moehre700

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...ich könnte Dir da Sachen erzählen ;-) Aber wie dem auch sei: Wenn ihr Anspruch habt, dann muss die Behörde zahlen. Der Antrag wurde rechtzeitig gestellt. Punkt.


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

ihr seid nicht die Einzigsten auf der Welt.


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Antwort auf Beitrag von Pupsliese

Pupsi. Wenn man Wohngeld bekommt, dann arbeitet man. Eigentlich allgemein bekannt. Das andere ebenfalls warten weiß ich. Das du nur provozieren willst, auch. Also bitte, quassel nicht, wenn du kein Plan hast. Danke sehr! Die Österreicher nehme ich raus, die müssen nicht noch unsere Gesetze kennen.


ösitina

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Das kann's o h nicht sein? Und nur weil die Dame nicht in die puschen kommt darf Kind dann nicht mitfahren? Oder anders, weil man sich das Geld eventuell leiht damit Kind doch mitkann, bekommt man keine Hilfe?? Häääää? Das kann ich gar nicht glauben?


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Doch, leider so. Mein Schwager sprang nun ein. Für beide werde ich um ein Gespräch bei den jeweiligen Klassenlehrern bitten und es so machen wie 36 vorgeschlagen hat.


ösitina

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Ich finde das echt unglaublich, da sollte schleunigst was geändert werden am Gesetz...


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Eher an der Einstellung der Sachbearbeiterin. Die trödelt solange...


ösitina

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Oder das, kann man sich denn bei sowas nicht beschweren?


Moehre700

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Keine Sorge. Wenn Anspruch auf Zahlung besteht dann muss die Arge zahlen. es kommt auf Bedürftigkeit zur Zeit der Anspruchstellung an. Und nicht darauf, ob man sich das Geld irgendwo zusammenleihen könnte.


Pupsliese

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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Nicht die ARGE sonder die .....................


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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Nicht Arge, Stadt ;) Wir sind Geringverdiener, beziehen Wohngeld und Kinderzuschlag und beides zur Zeit der Antragstellung.


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Antwort auf Beitrag von ösitina

Kann man schon. Würde ich nur gerne vermeiden. Wir sind eine Kleinstadt und die Leute dort sind dann alles andere, nur nicht nett ^^ Bisher war ich nett, höflich und freundlich. Vielleicht zu sehr.


Moehre700

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...zahlt halt wer anders. Es kommt ja darauf an, ob irh Anspruch habt bzw. hattet, wie gesagt. Den habt ihr, also muß gezahlt werden. Zur not klagen! Das meine ich ganz ernst. Und die Kommentare über anderer Leute Verhältnisse und Einkommen sind echt daneben, es gibt immer tausend Gründe, warum jemand Geld vom Staat braucht. Faulheit ist nur einer und nicht der Häufigste. Als wenn man das hier wirklich bewerten könnte - HartzIV-Bezug hat doch nicht mit asozial zu tun.


ösitina

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Das denke ich auch, ab und an darf man ruhig mal etwas unfreundlicher werden.... Und eben seine Belange durchsetzen


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Antwort auf Beitrag von Moehre700

Back ich mir ein Ei drauf, was pupsi meint oder denkt ;) Alg2 haben wir auch mal bezogen und ich will das nie wieder machen müssen.


Zero

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und klopf denen auf die Finger. Du hast den Antrag rechtzeitig abgegeben und auch, wenn du das Geld zusammen bekommst, müßten sie dir die Fahrt erstatten, da der vertrag 6 Wochen vor dem Fahrttermin abgegeben wurde.


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Antwort auf Beitrag von Zero

Heute Nachmittag ist geschlossen, morgen auch. Aber Freitag fahren wir hin. Vom Wohngeld(lief zum 01.05. aus) hab ich auch noch nichts gehört. Und den Antrag zeitgleich mit dem Antrag fürs Bildungspaket abgeben.


Pupsliese

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Geht ihr nicht arbeiten?


xIntirax

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Da die Lehrerin nicht eher dazu kam uns mal Informationen zu geben. Geld war rechtzeitig auf dem Konto wo es landen sollte. Ich weiß aber nicht ob das unterschiedlich ist bei der Arge und der Familienkasse (wir haben Anspruch durch den Kinderzuschlag).


32+4

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Maxis schule war so clever und teilte den eltern mit in zwei!!!wochen auf klassenfahrt zu reisen und das geld bitte rechtzeitig zu ueberweisen. Tagesfahrten sind aehnlich..zettel verteilen..zwei bis drei tage zeit zu ueberweisen, weil sie dann schon los sind. So schnell sind teilw.nichtmal ueberweisungszeiten


32+4

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Hier sind zwei zustaendig und haengen hinterher. Ich teile den schulen grundsaetzlich schriftlich mit, dass der antrag bei xy gestellt wurde und gebe die durchwahl mit an. Hat bislang immer geklappt, da das geld hier ebenfalls grundsaetzlich viiiiel spaeter ueberwiesen wurde. In vorleistung trete ich nie


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Antwort auf Beitrag von 32+4

So werde ich das in Zukunft machen. Kind 1 hab ich jetzt überwiesen(hat die Masche wunderbar geklappt. Ärgere mich über mich selbst).


Mutti69

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Das würde ich nicht machen! Besteht doch bitte auf der Zahlung und nimm den Antrag auf gar keinen Fall zurück! Der Schwager hat dir ein Darlehn gewährt! Nicht mehr, nicht weniger! Wenn das Geld direkt an die Schule fließen MUSS, dann sprich mit denen, das es zu einer Doppelzahlung kommen könnte und du dann um Rückzahlung des Schwagerbetrages bittest! Sei dich nicht doof!


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Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ich schmunzel :) Okay, wir sind Freitag dort und klären es. Ja, es ist ein Darlehen, anders wäre es uns gar nicht möglich gewesen. Danke euch für eure virtuellen "Hinterntritte".


wesermami

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Bei uns hatte sich damals der bewilligungsbescheid und der zahlungstermin der klassenfahrt überschnitten...war dann kein problem das hinterher einzureichen.


hormoni

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und zur Not zum Amtsleiter gehen um sich zu beschweren. LG h


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Antwort auf Beitrag von hormoni

und immer alles dokumentieren, auch für später, trag Dir in Deinen Kalender ein, wann Du das abgegeben hast.


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Das werde ich nun ebenfalls machen. Ein Kalender oder ähnliches extra fürs Amt!


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Antwort auf Beitrag von hormoni

Freitag. Vorher haben die nicht geöffnet.


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Das ist manchmal gar nicht so schlecht. Ich weiß noch damals bei meinem Schülerbafög hatte die Dame auch einfach nicht weiter bearbeitet. Nach 14 Wochen war ich dann sehr sehr pleite (hatte damals noch 10 DM in der Tasche, für zwei Tage Benzin, um zur Schule zu kommen und mich schon aus meiner Klasse verabschiedet) Ich hatte ja gedacht, das sei so normal. Auf Anfrage hieß es dann auch, nö, hier gibt es gar kein Antrag (hatte ich persönlich bei der Dame abgegeben, konnte ich sogar beweisen) Der Klassenlehrer kannte da jemand beim Kultusministerium, der dann von oben die Sachbearbeitung sehr beschleunigt hatte und der Rechtskundelehrer suchte mir die § raus und dann ging das sehr schnell mit der Nachzahlung. Daher, ich notiere mir so etwas, lasse mir auch Eingangsbestätigungen aushändigen. Es kann natürlich passieren, das man im Amt Fehler macht, aber dann muss man sehen, das dieser Fehler auch schnellstmöglich ausgebügelt wird, wenn man andere Leute schädigt.


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für solche Fälle die Klassenkasse durch solventere Eltern so weit gefüllt sein sollte, das man im Notfall ein oder zwei Kinder "mit durch füttern" kann. Wenn das Geld erst nach der Klassenfahrt kommt, kann es ja dann auch wieder auf dem Klassenkonto landen.


Mutti69

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Oh, ne! Das ist demotivierend, nervig, aber bitte, bitte schenk denen nix, es steht euch / den Kindern zu! Nicht resignieren! Unterlagen notfalls nochmal von der Lehrerin holen, fett Douplikat drauf schreiben und persönlich da hin! Zur Not würde ich mich bis zur Abteilungsleitung durch streiten!!! Die Aussage, wenn du es selber bezahlst, kriegst du später nix, ist hanebüchen und Unsinn! Lass dich nicht veräppeln!!!!


Littlecreek

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Sehe ich auch so. Bei uns gibt es da für alle Klassen ein gemeinsames Konto, damit alle Kinder an allen Veranstaltungen teilnehmen können. Und bekommt eine Familie im Nachhinein erst das Geld, dann kommt das auch wieder auf dieses Konto. Und wenn es nicht genehmigt wird, dann wird das Kind eben auch nicht ausgegrenzt. War bei uns früher schon so und ich hab drei Jahre lang davon provitiert. Ich durfte ins Tagesheim, damit ich erst abends nach Hause musste. Ich bekam ein Mittagessen zusammen mit den Internatsschülerinnen und war danach bei einer der Schwestern zum Lernen bis um 17 Uhr. Ich finde soetwas gut und unterstütze daher auch gerne. Du solltest die Anträge für Deine 2. Tochter auf jeden Fall auch stellen. Dafür sind diese Stellen da. Und für trödelnde Mitarbeiter gibt's Beschwerdestellen :) Nicht ärgern lassen. Die Frau ist nicht allmächtig. Und hör auch nicht auf das gepupse. Das Pupsilein ist vermutlich nur der deutschen Sprache nicht mächtig genug um selbst Anträge zu formulieren - ich sag nur "Einzigste" Ihre Brocken versteht halt auch nur sie ;)