Elternforum Rund ums Baby

Und was schreibe ich meinem Bekannten?

Und was schreibe ich meinem Bekannten?

aum

Beitrag melden

Dass er Einspruch einlegen soll? Er ist echt fertig mit den Nerven...


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

Habe unten nochmal geantwortet. Wieso hat er den nicht gleich Veto eingelegt??? Hätte gar nicht erst unterschreiben sollen!!!! Aber wenn er die Frau eh heiratet, wird das Kind wohl den Namen des Papa`s bekommen.


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

Weil sie mit Paragraphen überrollt worden sind... Frage mit Euren Infos ihn morgen mal genauer... Vielleicht ist das ja nur vorübergehend bis das Sorgerecht durch ist. Danke!


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

Die Geburtsurkunde ist doch schon ausgestellt??? Aber frag ihn morgen mal.


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

habe dir unten auch nochmal geantwortet "Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, steht ihnen das Recht zur Vornamenserteilung gemeinsam zu. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den Vornamen aussuchen. Für die Bestimmung des Nachnamens Ihres Kindes (auch Geburtsname genannt) gibt es folgende Möglichkeiten: .... Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen des Sorgeberechtigten. Der Sorgeberechtigte hat jedoch die Möglichkeit, dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils zu erteilen. Hierzu ist allerdings dessen Einwilligung nötig." Sind beide denn deutsche Staatsbürger? Ansonsten würde ich nochmal anrufen und nach dem Grund fragen. Das gibt es einfach nicht.


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Beide sind Deutsche.... Er hat das Sorgerecht anerkannt und sie heiraten im Sommer. Er und sie heissen dann anderst als das Kind.... Das kann doch nicht sein.


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Bürgerliches Gesetzbuch § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder. (2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. Absatz 1 gilt entsprechend. Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist. (3) Ist ein Kind nicht im Inland geboren, so überträgt das Gericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht nach Absatz 2 nur dann, wenn ein Elternteil oder das Kind dies beantragt oder die Eintragung des Namens des Kindes in ein deutsches Personenstandsregister oder in ein amtliches deutsches Identitätspapier erforderlich wird. Bürgerliches Gesetzbuch § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. (2) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. Für die Einwilligung des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 entsprechend."


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

nein, wieso sollte das kind dann anders heißen? das kind nimmt dann automatisch den familiennamen an.


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Kügelchen schreibt: Ja, das Aufklärungsgespräch hatten wir auch. Schließlich ist es für ein Leben lang! Der Nachname ist unabänderlich - für immer und ewig ;) es sei das Mädele heiratet mal *hüst* Deswegen ist es eine "schwerwiegende" Entscheidung.


Teufel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

noch ändern (falls er das jetzt nicht geregelt bekommt!)


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Du schriebst "Die Geburtsurkunde des Kindes wird dann wieder auf den Namen des Vaters geändert...glaube ich kaum.... Was für ein Durcheinander...." Bis zum 5. LJ wird der Name automatisch geändert. Es steht noch nicht einmal "geborene/r....." drin. War bei uns auch so.


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Ok, dann habe ich Hoffnung für ihn... Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

weiß auch nicht was sie dazu meint. ein aufklärungsgespräch ist mir auch nur bei der sorgerechtserklärung bekannt. und was die heirat des mädels damit zu tun hat....nichts!?!?!?!


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

War jetzt aber eine schwere Geburt (bei mir). ;-)


Teufel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

dass wen ein mädchen später heiratet kann sie anders heissen. eine bekannte hat einen sohn, der hieß anfangs wie sie, nach der hochzeit hieß er wie alle. also erst maier und später dann nach der hochzeit auch huber. bestimmt mussten die zu etlichen ämtern, aber es ist dennoch möglich.


aum

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Teufel89

Weisst Du was ich dabei nicht verstehe... Wieso erst alles "falsch" ausfüllen, damit sie nach der Hochzeit wieder Papierkram haben... Gleich so wie der Papa heissen erspart doch Papierkram...


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

Das mit dem Mädel das mal heiratet, versteh ich immer noch nicht ;-) Was hat das hiermit zu tun???? Nein, wenn die Eltern später irgendwann einmal heiraten, müssen sie einen familiennamen festlegen, den dann alle Kinder automatisch - OHNE Papierkram, ganz automatisch - erhalten. Ebenso alle nachfolgenden in dieser Ehe! Wir haben einfach eine neue Geburturkunde ausgehändigt bekommen mit dem neuen Namen. In unserem Famileinstammbuch deutet nichts mehr darauf hin, dass unser Kind 1 Jahr meinen Namen trug.


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Teufel89

So war das auch gemeint. Sobald das Kind den Nachnamen des Kindsvater trägt ist der nicht mehr abänderlich. (außer später Heirat bei Mädchen) Trägt das Kind den Namen der Mutter kann er bei der Hochzeit später geändert werden, was aber wie Teufel sagt mit etlichen Behördengängen verbunden ist.


Teufel89

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

jo ist logisch. aber naja. ich kenn mich da nicht sooo dolle aus, ich hab als ich erfahren hab das ich schwanger bin nen termin aufm standesamt gemacht... hochzeit im 4ten monat


kügelchen12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

...


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kügelchen12

"So war das auch gemeint. Sobald das Kind den Nachnamen des Kindsvater trägt ist der nicht mehr abänderlich. (außer später Heirat bei Mädchen)" okay jetzt hab ich´s verstanden. aber das wäre auch so, wenn es den namen der mutter tragen würde. außer die heiratet einmal....also jacke wie hose. "Trägt das Kind den Namen der Mutter kann er bei der Hochzeit später geändert werden, was aber wie Teufel sagt mit etlichen Behördengängen verbunden ist." Nein, keinerlei Papierkram! Außer natürlich, der Vater wäre nicht der Vater etc.


Baby2411

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von aum

Also da ist irgendwas schief gelaufen! 1. Der Vater hat eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und diese liegt vor? 2. Der Vater hat eine Sorgerechtserklärung gemacht und diese liegt ihm vor? 3. Bei der Geburtsanmeldung wurde der Nachname des Vaters angegeben und BEIDE haben unterschrieben? Dann darf es da keine Probleme geben - siehe Gesetz!


Julia+3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Baby2411

Kann mich Baby2411 nur anschließen, eigentlich sollte es da keine Probleme geben. Die Zwillinge von meinem Mann, damals noch Freund und mir trugen auch direkt seinen Namen, da ich wiederrum geschieden bin und damals noch den Namen meines Ex-Mannes trug. Das war überhaupt kein Problem, haben wir direkt in einem Aufwasch mit dem gemeinsamen Sorgerecht erledigt, lediglich da sagte man uns das man das gut überdenken sollte da es nicht so einfach zu ändern sein. Aber wegen dem Namen, da hat keiner was gesagt.