momoundlea.
oder lieber nicht?
Doch den mußt du mit angeben.
den musst du angeben,soweit ich weiß
Sie MUSS gar nichts. Aber es hätte sogar eher Vorteile, weil viele Firmen solche Menschen bevorzugt einstellen!
Müssen muss man nicht aber da der AG Vorteile hat wäre es nützlich... gerade auch, wenn es um Tätigkeiten geht, den sie nicht machen soll/kann wäre es von Vorteil für sie.
auf jeden Fall reinschreiben.. haben Firmen nicht sogar vorteile dadurch, bzw. müssen die nicht einen bestimmten Prozentsatz Behinderte Bewerber einstellen ?!?
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bewerben will ich mich in eienr Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
huch 100%... bist du komplett taub?
ohne Hörhilfen - quasi ja, mit Hörhilfen bin ich aber gut ausgestattet
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