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Umtausch

Umtausch

32+4

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Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Umtausch-article345177.html : Ein Recht auf Umtausch hat er nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Dann kann er sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen. http://www.marco-nellessen.de/2010/02/aufklarungsversuch-kein-gesetzliches-ruckgabe-oder-umtauschrecht-im-einzelhandel/


malloryknox

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ein grundsätzliches 2wöchiges Rücktritts/Rückgaberecht gibt es nur bei Käufen über internet oder telefon zb. hier greift das Fernabsatzgesetz!