32+4
Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.
http://www.behrends-birkner-lausch.de/rechtsanwalt-oldenburg-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm
http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Recht-auf-Umtausch-article345177.html
: Ein Recht auf Umtausch hat er nur, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Dann kann er sich auf seine Gewährleistungsrechte berufen.
http://www.marco-nellessen.de/2010/02/aufklarungsversuch-kein-gesetzliches-ruckgabe-oder-umtauschrecht-im-einzelhandel/
![]()
![]()
ein grundsätzliches 2wöchiges Rücktritts/Rückgaberecht gibt es nur bei Käufen über internet oder telefon zb.
hier greift das Fernabsatzgesetz!
![]()
Die letzten 10 Beiträge
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten
- Mit Baby Frühlingssonne geniessen
- Tinder extrem traurig
- Empfehlungen Buch zu Zahnarzt/Karies
- Mola Adebisi sagt, ich hatte Glück, meine Frau sieht aus wie vor der Geburt des Babys
- Röhrenknochen zu kurz
- Erfahrungen Impfung Meningokokken B