Elternforum Rund ums Baby

Ummeldung

Ummeldung

lol

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Hallo zusammen, wenn die Eltern geschieden sind und beide das Sorgerecht haben. Und das Kind wohnt bei seiner Mutter. Momentan wohnt das Kind Probe bei seinem Vater. Nun hat er das Kind bei sich im Ort Angemeldet. Geht das einfach so ohne Unterschrift von der Mutter? Darf er das einfach so? Danke für Antwort. LG


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von lol

Ich konnte unsere Tochter auch ohne sein Einverständnis bei mir anmelden obwohl wir das gemeinsame Sorgerecht haben.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

können ja... dürfen genau genommen nicht


TheTruth

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Antwort auf Beitrag von lol

Nein. Das Aufenthaltbestimmungsrecht liegt bei der Mutter. Es wundert mich, daß er das ohne Vorlage eine Dokuments durchbekommen hat.


lol

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Antwort auf Beitrag von TheTruth

Er hat dem Kind gesagt er soll den Ausweis mitbringen weil sie einen Tag nach Straßburg fahren. Bekommt man da keine Info vom Bürgeramt? Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt immer bei der Mutter ? Sicher?


TheTruth

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Antwort auf Beitrag von lol

Bei dem Elternteil, bei dem das Kind offiziell lebt (was beim Jugendamt oder beim richterlichen Scheidungsurteil besprochen wurde "das Kind lebt künftig bei...").


lol

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Antwort auf Beitrag von TheTruth

ok. Kind hat zur Probe dort gewohnt und dann hat er ihn umgemeldet.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Wenn das Kind bisher bei der Mutter gelebt hat hat sie das ASR.


TheTruth

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Antwort auf Beitrag von lol

Geht nicht. Du kannst dagegen vorgehen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Dann soll sie sich mal vergewissern, ob er das Kindergeld nun auch bekommt, denn das bekommt bei wem die Kinder gemeldet sind.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Das geht sicher, denn mich fragte bei Ummeldung keiner, ob ich das alleinige SR habe. Allerdings durfte er nicht, weil Ihr beide das ASR habt und somit beide Einverständnis bekunden müssen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Ein Teil dieses gemeinsamen Sorgerechts macht das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Wie der Name schon sagt, beinhaltet dieses Recht also die Befugnis zu bestimmen wo sich Ihre Kinder aufhalten. Die Ummeldung beim Meldeamt ist der grundlegendste Ausdruck dieser Befugnis zur Aufenthaltsbestimmung. Eine Ummeldung ist daher nur im Einvernehmen beider sorgeberechtigter Elternteile zulässig. Hat die Mutter diesbezüglich nicht Ihr Einverständnis erklärt, so liegt darin ein Verstoß gegen ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht.


lol

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Antwort auf Beitrag von mf4

Hätte ich nicht im Bürgeramt nachgefragt würde ich es heute noch nicht wissen.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Logisch, das teilt man ja keinem mit... pass auf wegen Kindergeld usw. Du hast jetzt offiziell kein Kind was bei dir lebt.


lol

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das tut so weh. Weil das Kind überlegt ob es jetzt dort bleibt.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich durfte nichmal die ausweise unserer teenies ohne die unterschrift meines mannes beantragen...und das obwohl wir zusammen wohnen;-) Selbst das meine 12 und 15 jährige tochter beteuert haben das ich sie nicht entführen will hat nix genutzt....ausweise gabs nur mit unterschrift vom papi


mf4

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Antwort auf Beitrag von lol

Ich denke auch oft... als Alltagsmutter hat man doch doofe Karten. Man weckt morgens, Pflichten, Schule, Termine usw. und beim Vater kennen sie ausschlafen, nie Pflichten, immer Freizeit, immer Liebelingsessen... aus Sicht des Kindes sieht man als Alltagselternteil eher kacke aus. Wie alt ist das Kind? Wie war denn der Umgang vorher?


mf4

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Nein, Ausweise und Konto war bisher unmöglich. Da musste ich mein ASR nachweisen. Ummeldung, Anmeldung Schule und und und fragte kein Mensch.


lol

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Antwort auf Beitrag von mf4

hast post


desire

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Antwort auf Beitrag von mf4

das ist aber hart bei euch in Deutschland.....bei uns wird nur immer die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verlangt.....


kügelchen12

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Antwort auf Beitrag von lol

Geht das so einfach? Was ist denn mit Schule, Kindergeld, Unterhalt, Freundeskreis vom Kind? Da steckt doch viel mehr dahinter, als nur ein ummelden. Ich gehe davon aus, das es kein Ummelden innerhalb desselben Ortes war. Ich musste beim ummelden lediglich nur die Geburtsurkunde vorzeigen - wir sind beide sorgeberechtigt und ich war ohne sein Beisein dort- . Wie alt ist das Kind?